Sozialverband VdK - Ortsverband Eberschütz
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Behindertengerechtes Bauen und Wohnen

Oft müssen Menschen ihr Haus oder ihre Wohnung wegen einer Behinderung oder wegen ihres Alters umbauen, damit sie sich dort weiterhin möglichst selbstständig und ohne Gefahren bewegen können. Dazu müssen Hindernisse (Barrieren) beseitigt werden, zum Beispiel müssen Schwellen entfernt oder ein Aufzug eingebaut werden. Dafür können Fördermittel des Programms "altersgerecht Umbauen" der KfW-Bank beantragt werden (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Info-Dienst beschreibt Möglichkeiten einen Zuschuss zu erhalten. Alternativ dazu gibt es ebenso Möglichkeiten ein Darlehen zu beantragen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen oder wenn Sie Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Hauses mit höchstens zwei Wohnungen sind.
Sie können den Zuschuss als Käufer einer sanierten Eigentumswohnung, eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme beantragen: Der Zuschuss bezieht sich dann auf den zusätzlichen Kaufpreis auf Grund der Sanierung.

Als Mieter können Sie grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters zu behindertengerechten Umbaumaßnahmen verlangen (§ 554a BGB). Deshalb können Sie, wenn Sie die Umbaukosten tragen, mit Zustimmung des Vermieters den Zuschuss beantragen. Sie sollten eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abschließen.

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern kann den Zuschuss für ein gemeinschaftliches Vorhaben, zum Beispiel Maßnahmen im Treppenhaus, beantragen.

Für welche Maßnahmen können Sie den Zuschuss erhalten?
Sie können den Zuschuss für Umbaumaßnahmen erhalten, durch die Hindernisse (Barrieren) abgebaut werden. Die Wohnung muss nach dem Umbau nicht zwingend barrierefrei nach DIN 18040.2 "Barrierefreies Bauen, Wohnungen" sein. Wichtige Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Zugangswege auf dem Grundstück, zum Beispiel zum Haus, zu einer Garage
  • Einrichtung und Umbau von Kfz-Stellplätzen
  • Einrichtung und Umbau von Abstellplätzen für Rollatoren und Rollstühle, für Kinderwagen und für Fahrräder
  • Veränderungen am Eingang zur Wohnung: Maßnahmen zum Einbruchschutz können

gefördert werden, wenn sie in Zusammenhang mit Barrieren stehen.

Weitere Maßnahmen sind:

  • Umgestaltung von Treppen, zum Beispiel beidseitiger Handlauf, Einbau und Umrüstung von Aufzügen, Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe
  • Abbau von Schwellen
  • Verbreiterung von Türen
  • Badumbau, zum Beispiel Einbau einer bodengleiche Dusche, von Haltegriffen
  • Änderung an Bedienelementen/Armaturen
  • Altersgerechte Assistenzsysteme (AAL), zum Beispiel elektrisch bedienbare Rolläden und Bewegungsmelder

Die KfW-Bankengruppe empfiehlt die Beratung durch einen Sachverständigen oder eine Wohnberatungsstelle.
Wenn durch die Umbaumaßnahmen der "Standard Altersgerechtes Haus" erreicht werden soll, müssen Sie einen Sachverständigen beauftragen. Dieser Sachverständige, zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der KfW-Bank oder eine Wohnberatungsstelle!

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Sie stellen den Antrag schriftlich vor Beginn der Umbaumaßnahmen oder bei Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrages bei der

KfW-Bank:

Palmengartenstraße 5-9,
60325 Frankfurt am Main
für Fragen: Telefon: 0800 5399002,
E-Mail: info@kfw.de,
Internet: www.kfw.de/455


Wie hoch ist der Zuschuss höchstens?
Ein Zuschuss kann höchstens für 8 Prozent der Kosten und in Höhe von 4.000 Euro je Wohnung gezahlt werden.
Für den Standard "Altersgerechtes Haus" kann der Zuschuss bis zu 10 Prozent der Kosten je Wohnung und in Höhe von 5.000 Euro gezahlt werden.
Ausführliche Informationen und Hilfestellung gibt es bei der:

VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit:

Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 714002-58
Telefax: 069 714002-16
E-Mail: barrierefreiheit.ht@vdk.de

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