Sozialverband VdK - Ortsverband Dornhan
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Spende an die Tafel in Sulz

Spende Tafel Sulz

Über die Spende des VdK Ortsverbandes freuten sich Sabine Göhring mit ihren Mitarbeiterinnen, Sabrina Haller von der Diakonie sowie Christoph Hofius als stellvertretender Dekan.© hg

hg. Getreu dem Motto: Der Mensch steht im Mittelpunkt überbrachten der Vorsitzende Georg Bäuerle und Schriftführer Andreas Hörnig von VdK Ortsverband der Tafel in Sulz einen Scheck von 500 Euro.
Ausgegeben werdend von der Tafel an Berechtigte 258 Karten, mit denen rund 700 Personen aus den Bereichen Sulz mit allen Stadtteilen, Dornhan, Marschalkenzimmern und Leinstetten unterstützt werden. 15 Mitarbeiter helfen bei der Tafel ehrenamtlich mit. Gesucht werden weitere Freiwillige, vor allem auch Fahrer, die die Waren in den Regiolagern oder bei den Spendern wie Edeka oder Rewe abholen. Verdoppelt hat sich die Zahl der Berechtigen durch die Flüchtlinge aus der Ukraine, im gleichen Maße sind aber die Warenspenden zurückgegangen, Nudeln und Reis sind kaum mehr vorhanden, da auch die Supermärkte ihre Vorratshaltung optimiert haben oder eigene Spendenaktionen wie das Tütenpacken eingeführt haben. So können an die Berechtigten nur noch wenige Waren abgeben werden, die sie bisher unentgeltlich erhalten hatten.

Corona
Sozialverband VdK dringt auf niedrigschwellige Impfangebote

Angesichts der bevorstehenden Schließung der meisten Corona-Impfzentren fordert der Sozialverband VdK mehr Impfangebote für sozial Benachteiligte.

VdK-Präsidentin Bentele sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, wenn die Menschen nicht zur Impfung kämen, müsse die Impfung zu den Menschen kommen. Es gehe ihr auch um mobile Möglichkeiten etwa für Obdachlose dort, wo sie sich im Alltag aufhielten: in der Fußgängerzone, auf dem Supermarktparkplatz, am Sportplatz oder vor dem Jobcenter. Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz soll der Betrieb der Impfzentren nach dem 30. September je nach Bedarf zurückgefahren werden.

Diese Nachricht wurde am 30.09.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

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Gesetzesänderung bringt für Versicherte einige Vorteile Schwarzwälder-Bote, 21.01.2015 17:20 Uhr

Schramberg. Am 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz mit seiner ersten Stufe in Kraft. Der VdK-Ortsverband Schramberg empfiehlt Betroffenen und Angehörigen, dazu genaue Informationen einzuholen.
Auch wenn das Gesetz deutlich hinter den Forderungen des Sozialverbandes VdK zurückbleibt, bringt diese erste Stufe der Pflegereform dennoch Verbesserungen der bisherigen Pflegeversicherungsleistungen, so der Verband. So steigen ambulante und stationäre Leistungen um durchschnittlich rund vier Prozent. Außerdem gibt es ganz neue Leistungen, beispielsweise für Demenzerkrankte oder für pflegende Angehörige.
Der VdK empfiehlt allen pflegenden Angehörigen, ein Pflegetagebuch mit den einzelnen Pflegeleistungen zu führen, damit der MDK bei Prüfung zur Pflegeeinstufung bereits auf konkrete Leistungen zurückgreifen kann. Dieses Pflegetagebuch kann aus dem Internet geholt werden, oder kann über das Büro von Betreuungsverein und VdK in der Hauptstraße 11 in Schramberg bezogen werden.
Die Erstellung eines Pflegetagebuchs ist bei privater Pflege ein sehr wichtiges Element zur Ermittlung der Pflegeleistungen. Alle Informationen sind auch über die Krankenkassen erhältlich. Zudem sind die Pflegeleistungen auch vom Bundesgesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de zu erhalten. Der VdK verweist auch auf die 48 Pflegestützpunkte im Lande, die Auskunft über die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen geben.
Für den Kreis Rottweil ist dies der Pflegestützpunkt Rottweil, Natascha Schneider, Telefon 0741/24?44?73. Der Pflegestützpunkt gibt zudem konkrete Tipps und praktische Hinweise für altersgerechtes Wohnen, so dass nach Möglichkeit ein längerer Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht wird.
Die Pflege-Leistungsverbesserungen ab 1. Januar beziehen sich hauptsächlich auf die bezahlte zehntägige Freistellung für Arbeitnehmer, den Anspruch auf sechs statt bisher vier Wochen Pflegeauszeit, die Beanspruchung von Tages- und Nachtpflege in vollem Umfang, zusätzliche Entlastungsleistungen bei Pflege zu Hause, Anspruch auf einmalig 2500 Euro und erstmals auch auf den monatlichen Wohngruppenzuschlag von 205 Euro, den Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit, Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen, der Umbau der Wohnung wird mit bis zu 4000 Euro gefördert und die Vergütung der Ersatzpflege in Höhe von 1.612 statt bisher 1.550 Euro, plus Leistungen der Kurzzeitpflege

Nach einer Umfrage der Betriebskrankenkassen werden in Deutschland immer mehr Menschen von Rückenschmerzen geplagt. Fast 70 Prozent von rund 6000 Befragten hätten die Frage nach Rückenschmerzen bejaht, gab der BKK-Bundesverband unlängst bekannt. Der Krankenkassenverband führte auch eine vegleichbare Studie aus dem Jahre 1998 an, wo die Anzahl der Betroffenen lediglich 53 Prozent der Bevölkerung umfasst habe. Für die Studie waren 6016 Personen ab dem 14. Lebensjahr befragt worden. Dabei sei auch zu Tage getreten, dass sich die Zahl der Menschen mit ständigen Schmerzen mit 15 Prozent mehr als verdoppelt habe. Als Gründe für die Rückenschmerzen seien am häufigsten berufsbedingtes langes Sitzen oder andere ungünstige Körperhaltungen genannt worden. Insbesondere Frauen oder ältere Menschen ab dem 50. Lebensjahr seien von chronischen oder sehr häufigen Schmerzen betroffen, hieß es anlässlich der Präsentation der Studie.

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VdK - Forderungen
Ihre Umsetzung / unsere Erfolge

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RENTE
Der Sozialverband VdK fordert seit Herbst 2008 einen "Schutzschirm" für Rentner.

Die sog. Rentengarantie wird im Frühjahr 2009 gesetzlich verankert: Renten dürfen fortan auch bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden. Die Garantie wird wohl 2010 das erste Mal greifen!
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VdK fordert seit Langem, der Absenkung des Rentenniveaus durch Riester-, Nachhaltigkeits-und Nachholfaktor Einhalt zu gebieten und zur dynamischen Rente zurückzukehren.

Im Frühjahr 2008 setzt die Regierung den Riester- und Stichhaltigkeit aus, um den Rentnern 2008 und 2009 eine höhere
Rentenanpassung zu ermöglichen.

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MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Der VdK verlangt im Sommer 2008, den Schwerbehinderten wieder einen reduzierten Eintritt bei staatlichen Schlössern und Gärten im
Lande zu gewähren.

Seit Januar 2009 erhalten schwerbehinderte Menschen wieder einen Eintrittsrabatt bei den staatlichen Schlössern und Gärten von
Baden-Württemberg.

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Der Sozialverband VdK mahnt jahrelang die Schaffung des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGBIX) an und fordert hierbei rechtliche Verbesserungen u.a. für Schwerbehindertenvertrauenspersonen und für behinderte Beschäftigte.

Einigen VdK-Forderungen wird im SGB IX vom Juli 2001 und im Rahmen der Novellierung vom Mai 2004 Rechnung getragen. So wird u.a. die Stellung der SB-Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter gestärkt, das betriebliche Einglie-derungsmanagement sowie die Gesundheitsprävention im Betrieb werden geschaffen und ausgebaut und das Instrument "Integrations-vereinbarung" im Gesetz verankert.
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Der VdK fordert im Zusammenhang mit der verlangten Nachbesserung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) u.a. auch einen unabhängigen Landesbehindertenbeauftragten und einen Landesbehindertenbeirat.

Seit Mai 2009 gibt es in Baden-Württemberg einen Landesbehindertenbeirat, bei dem der Sozialverband VdK beteiligt ist.
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Der VdK widerspricht 2004 Plänen, die sog. Freifahrt vom Einkommen des jeweiligen Behinderten anhängig zu machen.

Die Pläne werden von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Allerdings könnte es von Baden-Württemberg bald einen neuen Vorstoß geben. Hier wird der VdK erneut gefordert sein.
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Der Sozialverband VdK fordert von 1992 – 1994 vehement die Aufnahme eines Behindertendiskriminierungsverbots im Grundgesetz (GG).

Auf dem VdK-Bundesverbandstag im Mai 1994 macht sich der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl trotz der Widerstände in den Regierungsparteien für die VdK – Forderung stark. Die Erweiterung von Artikel 3 Abs. 3 GG erfolgt im November 1994.
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Der VdK forderte mehrere Jahre lang ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz.

Im August 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
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PFLEGE
Mit Beginn der 1990er-Jahre fordert der VdK vehement die Schaffung einer gesetzlichen Pflegeversicherung.

1995 wird die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) als weitere Säule der sozialen Sicherung eingeführt.
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Der VdK fordert seit Langem Pflegversicherungsleistungen für Demenzkranke.

Seit 2002 gibt es einen Betreuungsbetrag für Demente in Höhe von 460 Euro/pro Jahr (§ 45b SGB XI). Seit Juli 2008 wird bis zu 200 Euro monatlich gezahlt. So wird der vom VdK lange geforderten "Pflegestufe O" Rechnung getragen.
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GESUNDHEIT
Der Sozialverband VdK fordert seit Jahren die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Medikamente auf sieben Prozent.

Bislang ignoriert die Bundesregierung, die jetzt gewechselt hat, die vom VdK im Frühjahr 2007 gesammelten und im Kanzleramt übergebenen 2,3 Millionen Unterschriften. Wie lange noch?
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ARMUT
Schon 1990 hat der VdK in einer speziellen Broschüre das Thema Altersarmut aufgegriffen und von der Politik Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut gefordert. 2008 erfolgte eine bundesweite VdK-Plakataktion, um auf dieses immer brisantere Thema sowie die ebenfalls prekäre Lebenssituation von 2,5 Mio. Kindern in Deutschland hinzuweisen.

Jahrelang hat der VdK der häufig von Politikern verbreiteten Mär vom reichen Rentner widersprechen müssen. Jetzt macht sich bei Politikern jeder Couleur ein Umdenken breit. Auch bei eher wirtschaftsorientierten Parteien wird Altersarmut jetzt thematisiert.

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