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Heimkinder
Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen
Entschädigungen für ehemalige Heimkinder
Ab sofort können frühere Heimkinder, die zwischen 1945 und
1979 in Heimen, Anstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien untergebracht waren und Leid und Unrecht erfuhren, Entschädigungen erhalten: eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9000 Euro und darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5000 Euro.
SoVD - Soziales im Blick" berichtete dies im Januar, als die Stiftung Anerkennung und Hilfe eingerichtet wurde. Betroffene Frauen und Männer in Nordrhein-Westfalen fragen sich möglicherweise, wie sie die Entschädigungen konkret beantragen können. Sie benötigen eine Bescheinigung des Heimes und einen aktuellen Rentenverlauf. Außerdem müssen sie in NRW gemeldet sein. Ansprüche können bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Anlaufstellen im Bundesland sind:
LVR Landschaftsverband Rheinland, Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe,
Kennedy-Ufer 2,
50679 Köln.
LWL - Landschaftsverband . Westfalen-Lippe Regionale BeratungsstelleWestfalen, Stiftung Anerkennung und Hilfe,
Warendorfer Straße 27
48133 Münster.
Der Verein von Uwe Werner aus Mönchengladbach hilft beim Registrieren und Beschaffen von Unterlagen und Akten: 1. Community Ehemalige Heimkinder NRW e.V.,
Immelrnannstraße 163
41069 Mönchengladbach
Tel: 02161 ? 5734277
E-Mail: 1.community-mg@web.de
Früh erlittenes Leid kann noch späte seelische Folgen haben !