Sozialverband VdK - Ortsverband Denzlingen
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Hier finden Sie den Mitgliedsantrag

Der Sozialverband VdK - ein starker Partner (Erklär-Film)

Unabhängig. Solidarisch. Stark: Mit 2,1 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK der größte und am stärksten wachsende Sozialverband in Deutschland! Er ist eine einflussreiche Lobby und ein starker Partner für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Erfahren Sie in unserem Video, wofür der VdK seit mehr als 70 Jahren steht, wofür er sich einsetzt und warum es so wichtig ist, dass es ihn gibt.© vdktv


Zum Antrag

Beitrittserklärung
Mitglied im VdK werden!

1,7 Millionen Menschen in Deutschland vertrauen dem Sozialverband VdK - und es werden immer mehr! Erfahren Sie, warum es sich lohnt, Mitglied beim Sozialverband VdK zu werden.

VdK-Mitglieder profitieren von der umfassenden Erfahrung, der Fachkompetenz und der bundesweiten Präsenz des größten Sozialverbands in Deutschland. Rentnerinnen und Rentner, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Patienten, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, ältere Arbeitnehmer, Arbeitslose, Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger dürfen nicht ins soziale Abseits gedrängt werden!

Der VdK versteht sich als Anwalt dieser Menschen in der Bundes- und Landespolitik genauso wie in den Kommunen. Der Verband kämpft für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligungen. Als starke Lobby der Mitglieder nimmt der VdK Einfluss auf die Sozialgesetzgebung in Bund und Ländern.

Der Sozialverband VdK bietet seinen Mitgliedern qualifizierte Sozialrechtsberatung durch kompetente Fachleute, konsequente Interessenvertretung und vieles mehr.

Rechtsberatung
Rechtsansprüche seiner Mitglieder durchzusetzen, das ist die Kernkompetenz des Sozialverbands VdK.

Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Rentenversicherung,
  • soziale Pflegeversicherung,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Schwerbehindertenrecht,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • Arbeitsförderung,
  • gesetzliche Unfallversicherung,
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Grundsicherung im Alter,
  • Erwerbsminderung,
  • soziales Entschädigungsrecht

Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.

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