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wir (die Mitarbeiter von der Kreisverbandsgeschäftsstelle) möchten Ihnen einige allgemeine Informationen geben und Sie mit unserer Büroorganisation vertraut machen.
Unser Leistungsangebot
Wir werden für unsere Mitglieder in folgenden Bereichen tätig:
Bitte beachten Sie: Zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen und Pflegestufen ist die persönliche Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Behörden bzw. Kranken- und Pflegekassen erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt nicht durch den VdK !
Rentenanträge : Zusätzlich zu unseren Sprechstunden im Kreisverband stehen Ihnen donnerstags die Rentenberater Herr Meyer und Herr Blumberg in der Zeit von 13 - 17 Uhr im Kreisverband ohne Anmeldung zur Verfügung und sind unseren Mitgliedern bei der Beantragung der verschiedenen Rentenarten (etwa Altersrenten / Erwerbsminderungsrenten etc.) behilflich.
Keine Beratung durch den VdK: Aufgrund vieler Nachfragen machen wir darauf aufmerksam, dass wir für folgende Rechtsgebiete nicht zuständig sind:
Auch steuerrechtliche Fragen fallen nicht in unseren Aufgabenbereich.
Hier besteht jedoch eine Kooperation mit dem Lohn- und Einkommensteuer - Hilfe -Ring Deutschland e.V.
Kontaktdaten sind bei Bedarf im Kreisverband erhältlich.
Ablauf des Verwaltungsverfahrens
Nachdem bei den zuständigen Trägern der Sozialverwaltung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, Städte und Gemeinden, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft usw. ) ein Antrag gestellt wurde, ermittelt die Behörde die tatsächlichen und rechtlichen Vorraussetzungen. Dazu werden oft Stellungnahmen von behandelnden Ärzten oder sonstige Auskünfte eingeholt. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 3-6 Monaten wird ein Bescheid erteilt.
Fristen und Rechtsbehelfe Wird in dem Bescheid ein Antrag abgelehnt, bleibt eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen. Hat der Widerspruch Erfolg, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erteilt. Bleibt hingegen der Widerspruch nach erneuter Überprügung ohne Erfolg, wird ein Widerspruchsbescheid erteilt. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Die Monatsfrist gilt ab Eingang der Bescheide bei uns. Wir prüfen den Bescheid und legen - bei hinreichender Erfolgsaussicht - den Rechtsbehelf bzw. das Rechtsmittel ein. Hierfür ist es erforderlich, dass sie uns rechtzeitig in einer unserer Sprechstunden aufsuchen, da keine gesonderte Fristüberwachung durch uns erfolgt.
Verfahrensdauer
Widerspruchsverfahren haben eine Dauer von etwa 6 - 12 Monaten. Klageverfahren haben eine Dauer von etwa 1 bis 2 Jahren.
Kosten und Schriftverkehr
Für das Widerspruchsverfahren erheben wir z.Zt. eine Kostenpauschale von 28 € und für das Klageverfahren eine Kostenpauschale von 40 €. Für Neumitglieder ist neben den obigen Kosten eine Jahresspende in bar bei sofortigem Eintritt in eines dieser Verfahren erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Pauschalen unsere tatsächlichen Kosten für Porto, Telefon, Kopien und Arbeitskraft nicht decken !
Für alle anderen Antragsverfahren erheben wir für Neumitglieder eine Gebühr von 28 €.
Letztlich finanziert die Solidargemeinschaft der Mitglieder das Verfahren. Wir sind deshalb zu sparsamer Haushaltsführung verpflichtet und halten unseren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich. Dies bedeutet, dass während der Bearbeitung im Regelfall keine Zwischenmitteilungen erfolgen und wir Ihnen auch nicht den gesamten Schriftverkehr in Ablichtung zur Verfügung stellen können. Wichtige Unterlagen senden wir selbstverständlich an Sie weiter.
Ihre eigene Mithilfe ist ein Schlüssel zum Erfolg
Oftmals setzen uns Behörden und Gerichte feste Fristen zur Stellungnahme, in denen wir uns für Sie beispielsweise zu dem Ergebnis eines Gutachtens äußern können. Verstreicht die Frist ungenutzt, wird nach Lage der Akten entschieden. Verspätet vorgebrachte Argumente könnnen dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Daher gilt: Wenn wir Sie in solchen Fällen um ihre Mitwirkung bitten, ist es wichtig, dass Sie hierauf fristgerecht und ausführlich antworten. Ohne Ihre Mithilfe können wir Sie nicht wirkungsvoll vertreten. Sie erleichtern uns überdies die Arbeit, wenn Sie uns wichtige Unterlagen bereits kopiert übersenden oder mitbringen.
Folgende Unterlagen sollten Sie bei einem Besuch unserer Sprechstunde im Kreisverband mitbringen:
Früherer Bescheid, Adressen der behandelnden Ärzte und Krankenhausaufenthalte der letzten zwei Jahre, (sofern vorhanden aktuelle medizinische Unterlagen und Gutachten), Angaben zu Rehabilitationsmaßnahmen der letzten zwei Jahre. Dauer, Adresse, Rentenversicherungsnummer.
Rentenversicherungsnummer, Bescheid der Rentenversicherung
Bescheid und Widerspruchsbescheid
Früherer Bescheid der Rentenversicherung, Namen und vollständige Adressen der behandelnden Ärzte, Zeitpunkt und Dauer von Krankenhausaufenthalten mit vollständiger Anschrift.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sprechstunden nur nach Vereinbarung Bitte teilen sie uns rechtzeitig Adressenänderungen und längere Abwesenheiten (Urlaub, Krankenhaus usw.) von ihrem Wohnort mit.
Sie erreichen den Kreisverband telefonisch unter 02261-26064
Allgemeines:
Aus rechtlichen Gründen können wir Rechtsauskünfte weder telefonisch, noch per Email oder Fax beantworten !
Hausbesuche werden von uns nur in Ausnahmefällen durchgeführt !
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