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Thema des Monats Juni 2013: Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer
Einleitung
Wird ein Arbeitsverhältnis begründet, beinhaltet dieses Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsvertrag, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend zu erfüllen haben. Der Arbeitnehmer schuldet unter anderem die Arbeitsleistung, der Arbeitgeber das Entgelt dafür.
Kann aber der Arbeitnehmer seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommen, weil er beispielsweise arbeitsunfähig erkrankt ist, kann er vom Arbeitgeber nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt erwarten.
Weitere Details finden Sie unter der VdK-Internetseite unseres Landesverbandes Rheinland-Pfalz:
Entgeltfortzahlung
Das Thema des Monats Juni einschließlich weiterer Informationen gibt es auf der Internetseite des VdK zum Herunterladen als PDF-Datei oder auch als Mappe in der Kreisgeschäftsstelle in Altenkirchen.