Sozialverband VdK - Ortsverband Bretten
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Mehr als 33 Millionen Euro vor den NRW-Sozialgerichten erstritten
VdK verzeichnet neuen Rekord bei Klage- und Widerspruchsverfahren

Landesgeschäftsführer Thomas Zander: „Wir lassen Menschen in Notsituationen nicht alleine“

Von der Anerkennung einer Behinderung über die Bewilligung von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse bis hin zu Rentenansprüchen: Anträge auf soziale Leistungen werden hierzulande zu häufig abgelehnt. „Der heute vorgestellte Jahresbericht des Landessozialgerichts macht aus unserer Sicht deutlich, dass Behörden Menschen in Notsituationen vielfach im Regen stehen lassen“, kritisiert der Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Thomas Zander. „In unserer Beratungspraxis machen wir leider immer wieder die Erfahrung, dass Betroffene die ihnen zustehende Unterstützung erst dann erhalten, wenn sie diese auf juristischem Wege durchsetzen.“

Insbesondere für Ältere, Menschen mit Einschränkungen sowie Pflegebedürftige und deren Angehörige ist der Sozialverband VdK demnach eine wichtige Stütze im sozialen System. „Wir machen uns ganz konkret für unsere fast 400.000 Mitglieder in NRW stark, damit ihre berechtigten Ansprüche von den zuständigen Stellen anerkannt werden. 2021 konnten wir infolgedessen erneut einen Rekord verzeichnen – mit rund 33,7 Millionen Euro an einmaligen und mehr als 2,7 Millionen Euro an laufenden monatlichen Zahlungen, die unsere Rechtsabteilungen vor den nordrhein-westfälischen Sozialgerichten erstritten haben", so der Geschäftsführer. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr landesweit über 8.800 Klage- und nahezu 21.500 Widerspruchsverfahren von den VdK-Experten (m/w/d) vertreten, wobei ein Großteil auf das Schwerbehindertenrecht und den Bereich der Rentenversicherung entfiel.

„Bei aller Freude über die erfolgreiche Arbeit für unsere Mitglieder gibt diese Entwicklung zugleich Anlass zur Sorge“, betont Thomas Zander. „Schließlich kann ein ablehnender Bescheid für jemanden, dem eigentlich Leistungen zustehen, im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein.“ Der VdK-Landesgeschäftsführer fordert daher, dass Sozialversicherungsträger gerade dann schnellere Entscheidungen treffen, wenn es um laufende Gelder geht, die den Lebensunterhalt der Betroffenen sichern. „Außerdem sollten Verwaltungsverfahren generell vereinfacht werden.“

Der Sozialverband VdK ist mit mehr als 2,16 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Im Sozialverband VdK NRW sind 385.000 Mitglieder organisiert, die in 43 Kreisgeschäftsstellen und sieben Rechtsabteilungen in sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden. Der Sozialverband VdK setzt sich ein für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen, Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfern, Hinterbliebenen, Empfängern von Arbeitslosengeld II sowie Opfern von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden.

Andrea Temminghoff

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