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Wie jede andere Vereinigung, so ist auch der VdK auf eine steigende Mitgliederentwicklung angewiesen, denn "Gemeinsamkeit macht stark". Ursprünglich als Interessenvertreter der Kriegsopfer gegründet, fühlen sich auch heute behinderte und chronisch kranke Menschen jeden Alters, Rentner und Senioren und fördernde Mitglieder beim VdK zu Hause. Jeder der Hilfe braucht oder sich sozial engagieren möchte, kann Mitglied werden.
Der Mitgliedsbeitrag liegt für Hauptmitglieder derzeit bei € 6.00 monatlich,
Ehegatten/ Lebensgefährten, Kinder,Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen nur die Hälfte des Regelbeitrags lt. § 8 Verbandssatzung-Änderung es ist
jedoch ein Hauptmitglied erforderlich.
Neumitglieder ab Eintrittsdatum 1.1.2005 müssen den jährlichen Mitgliedsbeitrag im Voraus in einer Summe bezahlen, und zwar ausschliesslich im Lastschriftverfahren durch die Mitgliederverwaltung des VdK-Landesverbandes.Im Jahr des Beitritts wird der Gesamtmitgliedbeitrag anteilig im Voraus erhoben.
Änderung § 5 Landesverbandssatzung Freiwilliger Austritt aus dem VdK Der freiwilige Austritt kann nur durch eine schriftliche Austrittserklärung erfolgen und zwar frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitgliedschaft zum Schluss des Kalenderjahres, unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist. Dies gilt für alle Mitglieder.
eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge ist lt. Verbandsatzung ausgeschlossen, dies gilt auch, wenn die Mitgliedschaft durch Tod endet.
Mit bundesweit 2,0 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK die grösste gemein-
nützige und überparteiliche Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art und chronischen Krankheiten, für Kriegsopfer, Hinterbliebene sowie Rentner.
Unser Ortsverband hatte per 1.10.2020 einen Stand von 172 Mitglieder. Im Jahre 2019 hatten wir einen Zugang durch 18 Neueintritte
und 2020 waren es 15 Mitglieder plus 60 Mitglieder aus Kirchheim.
Es können alle Menschen mit und ohne Behinderung Mitglied im VdK werden.
Weitere Informationen oder einen Aufnahmeantrag können Sie bekommen vom
örtlichen Ortsvorsitzenden. Der Antrag kann auch als PDF-Formular ausgedruckt werden. Die Einzugsermächtigung wird nur noch
mit handschriftlicher Unterschrift akzeptiert. Gerne leite ich den Antrag an den Bezirksverband weiter !
VdK Ortsverband Bönnigheim-Kirchheim
Rolf Schweiher Eberhardstrasse 31
74357 Bönnigheim
Telefon 07143 / 25518
e-mail: Rolf.Schweiher[at]t-online.de
oder bei der
VdK Servicestelle Sozialrechtschutz gGmbH Kurfürstenstrasse 9
71636 Ludwigsburg
Telefon 07141/925811
Fax 07141/928940
Informationen erhalten Sie auch beim Sozialverband VdK, Baden-Württemberg
Tel.0711/61956-0 bzw. im Internet: www.vdk-bawue.de
Beitrittserklärung
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