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Berichte vom VdK
Jeder kann Mitglied werden in unserem modernen Sozialverband!
Als Mitglied des größten Sozialverbands in Deutschland profitieren Sie von unseren Service-Angeboten:
- Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen im
- Renten- und Schwerbehindertenrecht
- Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Grundsicherung und Sozialhilfe
- Soziales Entschädigungsrecht
- Rechtsvertretung vor Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und in besonderen Fällen vor dem Bundessozialgericht, vor Widerspruchsausschüssen und in Kriegsopferfragen vor den Verwaltungsgerichten.
- Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gesetzgeber, Gerichten, Regierungen, Behörden und Verwaltungen.
- Sie möchten bis ins hohe Alter selbständig leben oder Ihr Eigenheim barrierefrei gestalten. Unsere Berater in Sachen Barrierefreiheit stehen Ihnen dabei tatkräftig zur Seite
- Mitgliederzeitschrift:VdK-Zeitung (10 Ausgaben pro Jahr).
- Geselligkeit, Freizeitaktivitäten, Kontakte, Reisen und Tagesausflüge
Es gibt viele Möglichkeiten, sich aktiv am Verbandsgeschehen zu beteiligen.
Kommen Sie doch einfach mal an unserem Stammtisch, der jeden 1. Donnerstag im Monat statt findet, vorbei. Wir freuen uns auf Sie!
Der Stammtisch wird hier auf unserer Hompage oder im Birkenfelder Anzeiger veröffenlicht.
Sozialrecht 2024 – Was ändert sich?
Das neue Jahr bringt einige Änderungen im Sozialrecht mit sich. VdK-Rechtsexperte Daniel Overdiek fasst die wichtigsten leicht verständlich zusammen: Worum geht es im neuen SGB XIV? Was hat sich beim Pflegegeld geändert? Welche Änderungen gab es beim Bürgergeld? Dies und mehr im Video!
Alles zum Entlastungsbetrag in der Pflege
Mit einem Pflegegrad hat man Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. 125 Euro pro Monat können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für Betreuungsangebote verwenden, etwa für eine Haushaltshilfe, für den Besuch einer Alzheimer-Gruppe oder die Begleitung bei einem Spaziergang. Aber nicht alle, denen der Entlastungbetrag zusteht, nutzen ihn auch - das hat auch die große VdK-Pflegestudie ergeben. Das liegt häufig daran, dass es sehr schwierig ist, einen Leistungserbringer zu finden, der mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden kann.