Sozialverband VdK - Ortsverband Beutelsbach
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Ich möchte beim Sozialverband VdK Mitglied werden

Unser Sozialverband wurde vor über 70 Jahren als Selbsthilfeorganisation für Kriegsbeschädigte, Kriegerwitwen und -Waisen gegründet.

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© VdK

Heute haben zu unserem Verband alle sozial interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger Zugang.
Besonders kümmern wir uns um die Senioren sowie alle behinderten und chronisch kranken Menschen.

Werden auch Sie Teil des größten Sozialverbands in Deutschland!
Mit mehr als 2,1 Millionen Mitgliedern bildet der VdK eine solidarische Gemeinschaft und eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Auf dieser Seite beantworten wir Fragen rund um die VdK-Mitgliedschaft. Jeder kann Mitglied im VdK werden!

Hier können Sie die Beitrittserklärung online herunterladen
Zur Beitrittserklärung


Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verband, der sich für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen einsetzt. Er kämpft für die Interessen von allen, die in unserem Sozialsystem und in der Gesellschaft benachteiligt sind.

Jeder, der diese Ziele teilt, kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!

Wir vertreten insbesondere die Interessen von...

  • allen Sozialversicherten und Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern, zum Beispiel von Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Empfängern von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV"),
  • Rentnerinnen und Rentnern,
  • Menschen mit Behinderung und schwerbehinderten Menschen,
  • chronisch Kranken,
  • Patienten,


Lassen Sie sich von dem/r Vorsitzende/n Ihres Ortsverbandes beraten oder kommen Sie persönlich in eine der Sprechstunden.

Unser Mitgliedsbeitrag beträgt 72,00 Euro pro Jahr!
Ehegatten/Lebensgefährten zahlen nur die Hälfte.
Für Jugendliche/Schüler und Kinder gelten Sondertarife!

Gerne senden wir Ihnen auch die VdK-Unterlagen zu! Fordern Sie diese über Ihren OV-Vorsitzenden oder unter Tel. 07151-690276 an!

Übrigens sind VdK-Mitgliedsbeiträge gemäß § 10 b EStG bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig!

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Wir haben keine Wartezeiten bezüglich juristischen Verfahren. Eintritt jeweils zum 01. d.M.
Kündigung mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zum Jahresende möglich; Mindest-Mitgliedschaft: 1 Jahr.
Es gilt die jeweilige Satzung des Verbands.

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