Sozialverband VdK - Ortsverband Bernstadt
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Angebote für Menschen mit Behinderung/Chronisch Kranke

Mobilität
Welcher E-Scooter darf in den Bus?

Elektroscooter, die in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mitgenommen werden dürfen, werden künftig von den Herstellern mit einem einheitlichen Siegel gekennzeichnet. Seit 2017 sind die Bedingungen zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV in einem bundesweiten Erlass geregelt. Lesen Sie mehr:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/74923/elektroscooter-bus-behinderung-mobilitaet-siegel
Aus dem VdK Newsletter vom 9.5.2018

Siegel kennzeichnet mitnahmefähige Modelle Elektroscooter, die in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mitgenommen werden dürfen, werden künftig von den Herstellern mit einem einheitlichen Siegel gekennzeichnet.

Den Busfahrern signalisiert das Siegel am E-Scooter, dass das Hilfsmittel für eine Mitnahme zugelassen ist. Außerdem wird mit einer weiteren, an ÖPNV-Bussen angebrachten Plakette angezeigt, dass auch der Bus die entsprechenden Anforderungen erfüllt.

Welche Bedingungen gelten für die Mitnahme von E-Scootern?
Ein bundesweiter Erlass hatte 2017 die Bedingungen zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV geregelt. Die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen erstreckt sich auf vierrädrige E-Scooter bis zu einer Länge von 1,20 Metern und einem Gewicht mit aufsitzender Person bis zu 300 Kilogramm.
Außerdem muss der E-Scooter über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen, für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten. Die Linienbusse müssen einen ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten.

E-Scooter: Für wen gilt die Mitnahmepflicht?
Die Mitnahmeverpflichtung gilt für E-Scooter-Fahrer, die schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ sind oder das Fahrzeug von der Krankenkasse verordnet bekommen haben.

E-Scooter: Darf mein Modell im Bus mit? Einen ersten Überblick über mitnahmefähige E-Scooter-Modelle gibt es beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) unter www.bsk-ev.org
mib/cl

Neu in Ulm: 'Toilette für alle'

"Toilette für alle" jetzt auch in Ulm
Vor Weihnachten wurde im Parkhaus am Rathaus die 9. 'Toilette für alle' feierlich eröffnet, die von dem Projekt des Sozialministeriums mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert wurde.
Was ist eine 'Toilette für alle'?
Damit 'müssen müssen' kein Problem mehr ist:
"Alle reden vom selbstbestimmten Leben auch mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Wir auch. Wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft sind »Toiletten für alle«. Darunter versteht man ein Rollstuhl-WC mit zusätzlicher Pflegeliege, Lifter und ganz viel Bewegungsfläche. Denn es gibt viele Tausende Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, die keine Toilette nutzen können. Sie sind inkontinent, tragen Windeln und müssen diese im Liegen wechseln. Vorhandene Babywickeltische reichen nicht - und die "normalen" Rollstuhl-WCs auch nicht. Wo geeignete Orte zum Wechseln - also Toiletten für alle - fehlen, müssen sich die Betroffenen auf dem Fußboden einer öffentlichen Toilette oder auf der Rückbank des Autos auf dem Parkplatz wickeln lassen - oder gleich ganz zuhause bleiben. Das muss sich ändern. Deshalb gibt es nun das Projekt »Toiletten für alle in Baden-Württemberg« ".. weitere Infos unter www.toilette-fuer-alle-bw.de .

Eröffnung Toilette für alle

Toilette für alle© A.R.

In ihrem Grußwort bei der Einweihung erwähnte Jutta Pagel-Steidl Vorsitzende des Landesverbandes körper- und mehrfachbehinderte Baden-Württemberg, dass diese Toilette auch bundesweit die erste in einem Parkhaus ist und dann noch mit historischen Ambiente im Parkbereich, in dem Ausgrabungsfunde sichtbar sind. Die Sozialbürgermeisterin Iris Mann machte in ihren Worten deutlich, wie wichtig an einem zentralen Ort, wie hier in Ulm, eine 'Toilette für alle' ist für Schwerstbehinderte und ihre Begleiter, um Schwierigkeiten zu bewältigen, die für viele Menschen nicht bewusst sind. Sie dankte und lobte wie die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft unbürokratisch schnell zugesagt hatte den Betrieb zu übernehmen und die Umsetzung erfolgen konnte.
Jutta Pagel-Steidl erläuterte die Benutzungshinweise und es folgten praktische Übungen im Umgang mit der Technik der Klappliege und dem Patientenlifter.
Neben der 'Toilette für alle' hat die Parkhausaufsicht ihr Büro, bei der man sich den Toilettenschlüssel geben lassen kann mit der nötigen technischen Einweisung. Das Parkhaus ist täglich 24 Stunden geöffnet und somit auch die Parkhausaufsicht besetzt. Zu der Eröffnung kamen auch Personen des Stadtrates, der Ulmer Behindertenbeauftragte und viele Vertreter der Behindertenorganisationen und der -selbsthilfe sowie betroffene Menschen mit Behinderungen mit ihren Assistenten, der Geschäftsführer von Ulm/Neu-Ulm Touristik und der Citymanager. Auch der Arbeitskreis 'ulm für alle', der sich seit Jahren um die Barrierefreiheit in Ulm für die Bürger und die vielen Touristen einsetzt, machte seine Freude bei der Einweihung deutlich, da damit eine seiner Forderungen nun umgesetzt worden ist.
Gerade der jetzige zentrale Standort der 'Toilette für alle' ist für alle betroffenen Menschen sehr wichtig, da von hier aus nur kurze Wege in die Ulmer Innenstadt zum Shopping oder in die historischen Gassen mit gemütlichen Lokalitäten führen und das Ulmer Münster ist mittendrin. Dazu kommen das Jahr über zahlreiche große Feste und Veranstaltungen sowie u.a. Donaufest, Aktionstag Menschen mit Behinderung, Posaunentag, Schwörwoche, Weihnachtsmarkt usw.
Der inklusive Arbeitskreis 'ulm für alle' verfolgt seit Jahren seine Aufgaben tatkräftig umzusetzen, auch mit Aktionen, um die Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum bei ÖPNV, Dienstleistungen, Handel, Gastronomie, Freizeit und Kultur zu verbessern.
Bei Fragen hier zu wenden Sie sich an die Ortsverbandsvorsitzende Angela Rubens, die seit Jahren in diesem Arbeitskreis mitarbeitet.

Sozialrecht konkret: der Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Schwerbehindertenausweis: Wozu braucht man einen? Bringt er Vorteile? Wer hat überhaupt Anspruch auf einen solchen Ausweis?
https://www.vdk.de/permalink/9196

Neu: Sozialverband VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg

Unser Gesundheitssystem ist oft unübersichtlich. Die VdK Patienten- und Wohnberatung berät daher kostenfrei, unabhängig und neutral Patientinnen und Patienten bei rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Fragen.
Unsere studierten Fachkräfte helfen Ihnen, die richtigen Informationen zu finden, zu verstehen und für sich zu nutzen. Sie sagen Ihnen auch, wo es vor Ort weitere Unterstützung gibt.

Häufige Themen in unserer Beratung sind:
- Rechte von Patientinnen und Patienten
- Leistungen der Krankenkassen
- Konflikte mit Ärzten oder Kassen
- Vorgehen bei möglichen Behandlungsfehlern
- Krankheitsbilder, Untersuchungsverfahren und Behandlungsmöglichkeiten
- psychosozialer Umgang mit Krankheiten
- Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- regionale Suche z.B. nach Ärzten, Kliniken, Therapeuten und Selbsthilfeangeboten
So können Sie uns erreichen:
Patienten- und Wohnberatung, Gaisburgstraße 27, 70182 Stuttgart
Telefon (0711) 2483395. Telefax (0711) 2484410
https://www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw

VeloPlus - Rollstuhltransportrad

VeloPlus  Rollstuhltransportrad

VeloPlus Rollstuhltransportrad© A.Rubens

Sommer, Sonne, Ferienzeit .... Wollen Sie auch mal einen Ausflug mit Ihren Lieben machen, die im Rollstuhl sitzen?

Gerne geben wir diese Informationen an Sie weiter, die uns zugesandt wurden:

"Die Donau-Iller Werkstätten Senden bieten zu mehr Mobilität das VeloPlus Rollstuhltransportrad zum Mieten an für Privatpersonen und Einrichtungen:
- Das VeloPlus, ein spezielles Rollstuhltransportrad, ist geeignet für das Radeln mit
Rollstuhlfahrern, die in ihrem eigenen Rollstuhl sitzen bleiben
- Das VeloPlus ermöglicht Flexibilität bei der Freizeitgestaltung zusammen mit der ganzen
Familie und dem sozialen Umfeld: der gemeinsame Bewegungsradius von Rollstuhlfahrer
und Begleitung wird um ein vielfaches erweitert - ein Besuch der Eisdiele im Nachbarort
wird mit VeloPlus mühelos gemeistert.
- Mit dem VeloPlus können Rollstuhlfahrer bei kürzeren wie auch längeren Radtouren auf
Fahrradwegen mitgenommen werden - durch den zuschaltbaren Elektromotor ist dies
auch für den Fahrer keine Belastung.
- Usw ........

Den Horizont erweitern - Ein Rad mit Plus - und weitere Informationen zur Ausstattung des VeloPlus können Sie nachlesen auf dem Flyer .
Ein ausführliches Video zum VeloPlus finden Sie im Internet unter:

www.vanraam.de/rollfiets-veloplus/itm/14096 Vermieter: Donau-Iller Werkstätten gGmbH; Preis 1 Tag: 25,- €; 1 Woche: 100,- €; Wochenende 50,- €; (von Freitag Nachmittag bis Montag Vormittag oder nach Absprache)
Ansprechpartnerin bei den Donau-Iller Werkstätten Senden ist Frau Gabriele Fischer, Telefon: 07307 / 9460-102 oder E-Mail veloplus@lebenshilfe-donau-iller.de ."

Ulmer Stadttipps für Menschen mit Behinderung

Die Stadttipps für Menschen mit Behinderung wurden erstellt vom "Club Körperbehinderte und ihre Freunde" Ulm.
Seit Februar 2011 gibt es sie nicht mehr als Broschüre, sondern nur noch online unter folgendem Link: www.stadttipps-ulm.de.
Dadurch ist stets eine hohe Aktualität gewährleistet.

Euro-WC-Schlüssel für Behindertentoiletten direkt beim BSK e.V. bestellen

Menschen mit Behinderung, die die Behindertentoiletten von Parkplätzen, Autobahnraststätten und vergleichbaren Einrichtungen benutzen möchten, benötigen einen EU-WC-Schlüssel. Den gibt es beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. , Altkrautheimer Str. 20, 74238 Krautheim.
E-mail:bestellung@bsk-ev.org/shop. Preis einschließlich Porto 24,- €. Informationen zu den Vergaberichtlinien finden Sie auf der Homepage und im Shop des BSK www.bsk-ev.org/shop.

Die abgeschlossenen Behindertentoiletten sind aber nur für stark mobilitätsbehinderte Personen sowie für Menschen mit besonders schwerer Behinderung vorgesehen.
Daher muss bei der Bestellung die Berechtigung in Form der Kopie des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen werden. Voraussetzung sind ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 plus Merkzeichen G oder aG, B, H oder Bl. Auch ab einem GdB von 80 kann man den Schlüssel erhalten, ebenso wenn man unter einer schweren Blasen- oder Darmerkrankung leidet, was durch ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.

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  1. Eröffnung Toilette für alle | © A.R.
  2. VeloPlus Rollstuhltransportrad | © A.Rubens

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