Sozialverband VdK - Ortsverband Bernstadt
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Barrierefreiheit

Sehr wichtig ist uns die Barrierefreiheit im Wohnen und im öffentlichen Verkehrsraum!

Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum
Seit Jahren sind wir mit der Gemeindeverwaltung und dem Bürgermeister unserer Gemeinde im Gespräch für weitere Verbesserungen in der Barrierefreiheit im Ort.

Seit Jahren bildet sich die Ortsverbandsvorsitzende auch über die aktuellen Fortschritte im Bereich 'Barrierefrei Bauen' weiter.
Bei der Fortbildung vor kurzem wurde auch auf das Problem der baurechtlich nicht definierten Begriffe im Zusammenhang mit der Forderung nach barrierefreien Bauen eingegangen wie z.B.: 'barrierereduziert', 'barrierearm', 'behindertengerecht', 'seniorengerecht', 'altersgerecht'.
Durch diese fadenscheinigen Begriffe wird zum Teil absichtlich oder aus Unwissenheit versucht, Abweichungen von barrierefreien Bauen zu legitimieren.

Barrierefreiheit ist baurechtlich genau definiert im BGG Bundesgleichstellungsgesetz § 4: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen."

d.h.: Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen - damit sie für Menschen mit Behinderungen:

  • In der allgemein üblichen Weise
  • ohne besondere Erschwernisse und
  • grundsätzlich ohne fremde Hilfe ...... zugänglich und nutzbar sind.

Zielgruppe:

  • Blinde + Sehbehinderte
  • Gehörlose + Hörgeschädigte
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • Menschen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind
  • Klein + großwüchsige Menschen
  • Kinder + ältere Menschen
  • Eltern mit Kinderwagen
  • Menschen mit temporären Einschränkungen z.B. nach einem Unfall

Barrierefreiheit bedeutet Sicherheit und Komfort für Alt und Jung

DIN 18040 "Barrierefreies Bauen"enthält in den Planungsgrundlagen
Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude
Teil 2: Wohnungen
Teil 3: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Leider ist bis heute in der Architektenausbildung noch nicht das "Barrierefreie Bauen" an der Tagesordnung. Es muss in Zusatzausbildungen erst erlernt werden.
Neulich bei einem Vortrag des Landesdemographie-Beauftragten von BW erwähnte er, dass die Architekten vorrangig auf das energieeffiziente Bauen gut beraten und nur gelegentlich - auf Nachfrage - die Bauherren auch auf Barrierefreies Bauen hinweisen.
Barrierefreies Bauen muss nicht teurer sein, wenn es gleich beim Neubau berücksichtigt wird.

Haben Sie Fragen zum Barrierefreien Bauen?
........... dann gibt Ihnen die Ortsverbandsvorsitzende Angela Rubens gerne Auskunft.

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