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Fragen und Antworten rund um:

Der Mitgliedsbeitrag des VdK-Landesverbands Nordrhein-Westfalen beträgt 5,50 Euro pro Monat bzw. pro Person und beinhaltet u.a. die kostenlose Zustellung der VdK-Zeitung (10 Ausgaben:

VdK - ein starker Partner (Erklär-Film)

© Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Was macht der Sozialverband VdK?

Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein und bietet seinen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung bei Fragen und Problemen zum Beispiel mit ihrer Rente, ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Anerkennung ihrer Schwerbehinderung oder anderem. Außerdem vertreten wir die sozialpolitischen Interessen unsere Mitglieder gegenüber der Politik. Und wir setzen uns für soziale Gerechtigkeit und ein soziales Miteinander ein, indem unsere Mitglieder bei uns zum Beispiel ehrenamtlich tätig werden können. Auch bieten wir viele Freizeitaktivitäten vor Ort.

Ich habe eine sozialrechtliche Frage, an wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie eine sozialrechtliche Frage oder ein Problem haben, dann können Sie sich an den Sozialverband VdK wenden. Der VdK berät seine Mitglieder bundesweit in seinen Rechtsberatungsstellen. Wenn Sie bereits VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr VdK-Landesverband gerne weiter. Wenn Sie noch kein Mitglied im VdK sind - lesen Sie bitte weiter und erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft im VdK.

Berät der VdK auch zu anderen Rechtsbereichen als dem Sozialrecht?

Nein. Der Sozialverband VdK berät nur zu sozialrechtlichen Fragen. In anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht berät der VdK nicht.

Berät der Sozialverband VdK auch telefonisch oder per E-Mail?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der VdK keine Sozialrechtsberatung per Telefon oder E-Mail durchführt. Die Rechtsberatung findet in den Rechtsberatungsstellen unserer Landesverbände statt.

Ich bin noch kein Mitglied im Sozialverband VdK - kann jeder Mitglied werden?

Ja. Bei uns kann jede und jeder Mitglied werden, die oder der Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich freiwillig engagieren möchte. Mitglied werden kann man auch, wenn man sich für soziale Gerechtigkeit interessiert und diese in Deutschland stärken will.

Kann man seinen VdK-Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?

Ja, das ist möglich. Sie können Ihren VdK-Mitgliedsbeitrag gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich absetzen, die Beiträge sind bei der Lohn- und Einkommensteuer also abzugsfähig.

Ich bin bereits VdK-Mitglied und habe Fragen zu meiner Mitgliedschaft.

Wenn Sie Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft im Sozialverband VdK haben, wenden Sie sich immer direkt an den VdK-Landesverband, in dem Sie Mitglied sind. In dieser Liste finden Sie die Kontaktdaten der Landesverbände.

Ich bin Mitglied und habe eine neue Anschrift/eine neue Bankverbindung, was muss ich tun?

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie uns dies schnell mit

Ich möchte einen Beratungstermin beim VdK vereinbaren, an wen kann ich mich wenden?

Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr VdK-Landesverband gerne weiter.

Ich bin auf der Suche nach einem Anwalt, kann der VdK mir einen empfehlen?

Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.

Ist der VdK eine Rechtsschutzversicherung? Ist er eine Partei?

Nein - der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Ich möchte mich gerne ehrenamtlich im VdK engagieren, was kann ich tun?

Wenn Sie sich für ein Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! Im Sozialverband VdK sind bundesweit mehr als 60.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv. Ohne sie wäre der Verband mit seinen rund zwei Millionen Mitgliedern gar nicht denkbar. Die Ehrenamtler im VdK stehen für Solidarität, Menschlichkeit, Engagement - die zentralen Begriffe des Sozialverbands VdK. Auch Sie können sich engagieren. Wir freuen uns über Ihre ehrenamtliche Mithilfe!

Was heißt eigentlich "VdK"?

Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.". In den vergangenen 70 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt. Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V..

Infos und Anmeldung:


Für einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 5,00 Euro pro Person
(keine Partner- und/oder Familientarife etc.) können Sie - unter Anerkennung der Satzung - jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden.

Ab 01.01.2020 erhöht sich der Beitrag auf 5,50 Euro - Hinweise dazu gibt es hier ...


Bitte senden Sie mir Info-Material über den Sozialverband VdK zu:
Info-Material zur Mitgliedschaft


Hier geht es zur Online-Anmeldung: Beitrittserklärung online des Sozialverbands VdK NRW


Oder drucken Sie sich die Beitrittserklärung aus und senden uns diese ausgefüllt und unterschrieben wieder zu:

ein Stift und eine Beitrittserklärung des VdK
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