Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Wimpfen
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Wir informieren

Einladung zur Wohnberatung

13.10.2022© Einladung zur Wohnberatung

Dank VdK-Schlüsselfinder schon viele Schlüssel zurückgegeben Im Sommer gibt es meist mehr Ausflüge und Reisen als in der kalten Jahreszeit. Dank
langer Tage verbringen die Menschen gerne viel Zeit im Freien. Dies erhöht die Gefahr,
beispielsweise seinen Schlüssel draußen zu verlieren. Für VdK-Mitglieder gibt es daher
den VdK-Schlüsselfinderservice. Dank eines mit einer anonymisierten Nummer
versehenen Schlüsselanhängers samt kurzen Hinweisen an den ehrlichen Finder,
können an eine Zentralstelle zurückgesandte Schlüssel dem betroffenen VdK-Mitglied
wieder zugeordnet werden. Dazu braucht der Finder den gefundenen Schlüsselbund nur
in den nächsten Briefkasten der Post einwerfen. Der seit sechs Jahren bestehende
Service kann von allen Mitgliedern des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V.
kostenlos beansprucht werden. Interessierte Mitglieder können sich per Mail – und mit
Namen und Adresse – an bestellungen@ew-response.de wenden.

Einladung zur Wohnberatung

13.10.2022© Einladung zur Wohnberatung

Die richtigen Umgangsformen in Zeiten der AHA-Regeln Gibt es durch die Corona-Pandemie neue Benimmregeln?
Und wenn ja, welche sind das?
Worauf es jetzt, zum richtigen Umgang miteinander ankommt.
Traditionelle Begrüßungsformen mit Berührung sind wegen der Corona-Pandemie zurzeit tabu. Gutes Benehmen ist dennoch wichtig.
„Freundlich nicken, Guten Tag sagen und strahlen“ Es gibt keine offiziellen Regeln, sondern nur empfohlene Verhaltensweisen, und ich habe nicht das Gefühl, dass es so viel Neues gibt. Aber viele Empfehlungen, die es schon lange gibt, sind jetzt stärker ins Bewusstsein gerückt. So gab es schon immer die Etikette, in die Armbeuge zu niesen und zu husten. Und nun machen es die Menschen, weil sie einen Vorteil darin sehen. Auch die Distanz zu wahren, nicht in einen Aufzug zu steigen, in dem schon 17 Menschen stehen, gehörten immer schon zum guten Stil. Jetzt wird dies umgesetzt. Ebenso, den Blickkontakt zu halten. Durch die Masken ist dies noch wichtiger geworden.
Händeschütteln sollte man ja im Moment gar nicht ...
Zum Glück.
Wieso zum Glück? Naja, so hygienisch war dies ja noch nie. Man sah, wie jemand in die Hand hustete und diese einem dann entgegenstreckte. Da gruselte es einem ja. In Arztpraxen standen schon früher Schilder mit der Aufschrift: „In Ihrem und unserem Interesse verzichten wir auf den Handschlag.“ Das wurde kompensiert durch freundliches Nicken und Lächeln, so wie es jetzt angesagt ist.
Nehmen wir mal die Situation eines Vorstellungsgesprächs. Wie sollte sich eine Bewerberin, ein Bewerber beim Hereinkommen gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der einladenden Firma verhalten?
Wenn Sie in den Raum kommen, galt es schon immer abzuwarten, was die Personen auf der anderen Seite tun. Denn diese sind die Gastgeber und geben damit vor, wie die Begrüßung ausfällt. Reichten diese dem Besucher die Hand, sollte der diese tunlichst annehmen. Und jetzt begrüßt man sich mit Abstand.
Es gibt jetzt neue Begrüßungsformen wie Verbeugen mit zusammengelegten Handflächen oder die Füße aneinanderstoßen. Was würden Sie bevorzugen, wenn Sie Freunde oder Bekannte treffen?

Ich würde nichts davon machen. Ich würde das tun, was ich schon immer gemacht habe: Freundlich nicken, Guten Tag sagen und strahlen.
Viele von uns haben jetzt gelernt, an Online-Videokonferenzen teilzunehmen. Welche empfohlenen Verhaltensweisen sollten wir dabei beachten?
Das fängt bei der Kleidung an: Manch einer trägt obenrum ein Hemd und unten noch die Pyjamahose. Das ist nicht so schlau. Auch im Homeoffice sollte man sich berufsmäßig kleiden. Berufliche Kleidung macht etwas mit dem Träger: Man fühlt sich professioneller. Setzen Sie sich vor einen neutralen Hintergrund, um nicht abzulenken. Sonst interessiert die anderen nur noch, welche Bücher Sie lesen oder welche Blumen Sie mögen.
Und wie sieht es bei der Unterhaltung aus? Da gibt es auch keine Unterschiede zu Präsenz-Konferenzen. Immer ausreden lassen, die Hand heben, also den entsprechenden Button drücken, wenn Sie etwas sagen wollen, und aufmerksam zuhören. Auf keinen Fall sollten Sie nebenbei E-Mails schreiben oder chatten, das ist wie früher das Schwätzen in der Schule. Und schauen Sie in die Kamera, damit das Gegenüber das Gefühl hat, Sie schauen ihm in die Augen.
Die Pandemie hat schreckliche Folgen, zwischenmenschlich aber offensichtlich positive Aspekte.
Auf jeden Fall. Aufmerksamkeit für andere und das Bewusstsein für die eigene Wirkung sind deutlich gestiegen. Und positiv ist auch, dass die Menschen wieder mehr miteinander sprechen, sei es am Telefon oder über Skype.

VdK-Zeitung

März 2021© VdK-Zeitung

Gelesen in der VdK-ZEITUNG

Ihr Weg zur Kur
Ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind trotz der letzten Gesundheitsreformen immer noch Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Sowohl ambulante als auch stationäre Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und können grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden. Wenn es medizinisch notwendig ist, sind jedoch auch längere Kuren und häufigere Wiederholungen möglich.
Sollten Sie eine Kur in Erwägung ziehen, ist es ratsam, mit dem Hausarzt zu erörtern, ob eine ambulante oder eine stationäre Maßnahme in Betracht kommt.
Themenfoto: Kur

Gymnastik

Gymnastik© Reha

Bei einer ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme tragen die Krankenkassen die Kosten für den Kurarzt, die verordneten Arzneimittel und die Kurheilmittel. Zusätzlich erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss von bis zu 13,- Euro für Logis und Kurtaxe.

Für Versicherte über 18 Jahren gelten die gesetzlichen Zuzahlungsregeln, d.h. für Heilmittel 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10,- Euro je Verordnung für Medikamente 10 Prozent der Kosten, mindestens 5,- Euro, aber maximal 10,- Euro, sowie 10,- Euro Eigenanteil pro Kurtag.

Sofern die Kur eine Anschlussheilbehandlung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, darstellt, ist der Eigenanteil von 10,- Euro pro Tag auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Zuzahlungen, die bereits an das Krankenhaus geleistet wurden, werden angerechnet.

Bei einer stationären Kur werden von den Krankenkassen die vollen Kosten übernommen. Sie sind dabei in einem Kurheim untergebracht. Auch hier beträgt der persönliche Eigenanteil für jeden Tag der Maßnahme 10,- Euro, wobei in Fällen der Anschlussheilbehandlung wiederum nur für 28 Tage gezahlt werden muss. Im letzteren Fall wird auch hier die im Krankenhaus bereits entrichtete Zuzahlung angerechnet.

So wird's gemacht:

Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse abholen
Formular mit Hilfe des Hausarztes ausfüllen
Bei der Krankenkasse zur Prüfung einreichen
Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ob die erforderliche medizinische Notwendigkeit für eine Kur besteht
Bewilligung der Kurmaßnahme

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ihre örtliche VdK-Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne dabei.

Neues Angebot: VdK-Wohnberatung im Lande

Seit Anfang 2018 gibt es landesweit VdK-Wohnberatung. Damit will der Sozialverband VdK Baden-Württemberg dem Wunsch der Mehrheit der älteren, hochbetagten,
pflegebedürftigen und schwerbehinderten Menschen, die in ihrer Wohnung und vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchten, Rechnung tragen.
Zunächst stehen 16 ehrenamtliche VdK-Wohnberater bereit. Sie fungieren als Lotsen, die Vorschläge zur Beseitigung von Barrieren und ergänzende Informationen, beispielsweise zu Hilfsmitteln und Kostenträgern,
bieten können, um vor Ort bedarfsgerechte Lösungen zu finden. Betroffene mit Beratungsbedarf, aber auch an ehrenamtlicher Wohnberatertätigkeit Interessierte, können sich an die hauptamtliche

VdK-Wohnberaterin Ulrike Werner, die alle Anfragen koordiniert, wenden:
u.werner@vdk.de, Telefon (07732) 923636.

VDK Wohnberater

VDK Wohnberater© VDK Wohnberater

Aktuelles und Vorankündigung zum Thema Wohnberatung
Voranzeige

Vortrag Wohnberatung 15.10.2020 fällt leider aus

Eine fortschreitende Erkrankung, eine Behinderung, die Folgen eines Schlaganfalls oder eines Unfalls können Ihre Mobilität beeinträchtigen.
Viele Menschen haben den Wunsch, trotz eventueller Behinderung, der eigenen Pflegebedürftigkeit oder Mobilitätseinschränkung so lange wie möglich in vertrauter Umgebung zu wohnen. Um selbstbestimmt zu Hause leben zu können, ist es jedoch oftmals notwendig, die Wohnung oder das Haus an die veränderten Wohnbedürfnisse anzupassen.
Bauliche Hindernisse wie zum Beispiel Stufen, Schwellen in Ihrer Wohnung und/oder Ihrem Wohnumfeld schränken ihre Selbstständigkeit dann zusätzlich ein.
Hier können Wohnraumanpassungen Abhilfe schaffen, denn sie tragen dazu bei, dass sie mobil(er) bleiben und Ihren Alltag selbstbestimmt(er) gestalten können.
Wenn sie ihr Haus mit Weitblick barrierefrei planen, altersgerecht bauen oder umbauen wollen, können sie sich informieren und beraten lassen.

Was sind Wohnraumanpassungen?

Räumliche Veränderungen wie zum Beispiel Türverbreiterungen, Anbringen eines Handlaufs, Einbau einer befahrbaren Dusche
Einsatz von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Haltegriffe, Stützgriffe, Einstiegshilfen für die Badewanne
Orientierungshilfen wie zum Beispiel kontrastreiche Markierungen
Die Wohnberatungsstelle informiert Sie über die Möglichkeit, Ihre Wohnung an Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen - auch vorbeugend zur Sturzprophylaxe, die Möglichkeiten für technikunterstütztes Wohnen, Kostenträger der Anpassungsmaßnahmen und weiterführende Hilfen.

Zu diesem Thema haben wir den Wohnberater Herbert Kurz vom VdK-Kreisverband Heilbronn eingeladen, der uns mit seiner Präsentation Mobiler und selbständiger durch barrierefreies und technikgestütztes Wohnen informieren wird.
Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Interessierten ein.

September

September© Thema des Monats

Veranstaltungsort : SRH-Gesundheitszentrum Bad Wimpfen Raum Stuttgart
Termin: 15. Oktober 2020 um 19:00 Uhr fällt leider aus
VdK-Ortsverband Bad Wimpfen

VdK zur Halbzeitbilanz der GroKo: „Für mehr soziale Gerechtigkeit muss mehr passieren“

Berlin. Die Große Koalition hat viele Projekte angestoßen und Gesetzesvorhaben umgesetzt. Doch noch fehlen wichtige Vorhaben, die die GroKo nach Ansicht des Sozialverbands VdK Deutschland anpacken muss. So kritisiert der mit zwei Millionen Mitgliedern größte Sozialverband, dass noch immer eine Einigung zur Grundrente für Geringverdiener fehlt.
„Die große Koalition hat fleißig gearbeitet“, stellt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, fest. „Dennoch hat sie bisher noch keinen ganz großen Wurf geliefert. Was fehlt, sind vor allem nachhaltige Lösungen für die immer drängenderen Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher ist nicht erkennbar, wie das Problem der Altersarmut heute und in Zukunft gelöst werden soll.“ So sei die Grundrente noch immer nicht umgesetzt, und Ansätze zu einer grundlegenden Reform des Rentensystems stehen aus, so Verena Bentele.

Weitere Baustellen macht der VdK bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen aus. Ein zugänglicheres Gesundheitssystem war im Koalitionsvertrag als eines der Ziele für diese Legislaturperiode ausgegeben worden. „Wir warten auf eine entsprechende Initiative aus dem Bundesgesundheitsministerium“, sagt Verena Bentele. „Ältere mit Rollator, Menschen im Rollstuhl oder mit geistiger Behinderung haben ein Recht, zum Arzt zu gehen, so wie alle. Hier muss das Ministerium dringend und rasch aktiv werden.“

Auch für ein weiteres Problem hat die GroKo noch keine Lösung präsentiert, und das, obwohl hier vielen Menschen der Schuh drückt: die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten. „Jede Woche melden sich beim VdK wütende Neurentner, die gerade erfahren haben, dass ihre Betriebsrente fast 20 Prozent weniger wert ist als sie erwartet hatten“, so Verena Bentele. Rentner müssten die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine bezahlen. Das sei völlig inakzeptabel. „Dieses Problem muss die GroKo dringend zugunsten der betroffenen Rentner lösen und für ihre finanzielle Entlastung sorgen“, sagt Verena Bentele.

Auch dringend angegangen werden müssen dem VdK nach die immer stärker steigenden Eigenanteile, die Pflegebedürftige für einen Pflegeheimplatz zahlen müssen. Das sind aktuell fast 2000 Euro monatlich. „Diese Kosten übersteigen die meisten Renten deutlich und sind für viele Pflegebedürftige ein existenzielles Problem“, sagt Verena Bentele. „Allein können viele Pflegebedürftige diese Beträge nicht aufbringen. Deshalb muss die GroKo die Pflegeversicherung so umgestalten, dass sie die Pflegekosten übernimmt und Pflegebedürftige damit deutlich entlastet.“

Starker VdK – jetzt zwei Millionen Mitglieder


Seit Jahren freut sich der Sozialverband VdK in Bund und Land über steigende Mitgliederzahlen. Im September 2019 wurde die Zwei-Millionen-Marke überschritten. In Baden-Württemberg zählt der VdK aktuell gut 237 000 Mitglieder. Diese Menschen kommen aus allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Denn: Jeder, der Interesse hat, kann Mitglied werden und auch ehrenamtlich mitwirken. Der Sozialverband VdK setzt sich für die sozialen Belange von Rentnern, von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, aber auch von Grundsicherungsempfängern ein. Seinen Mitgliedern gewährt er Sozialrechtsschutz und weitere Leistungen. Die rund 1200 Orts- und Kreisverbände im Land bieten den Mitgliedern zudem viel geselliges Vereinsleben mit Veranstaltungen vor Ort.
In diesen Wochen gibt es zum Beispiel Ausflüge, Herbsttreffen und bald erfolgen die VdK-Weihnachtsfeiern. Auch Gäste sind willkommen. Weitere Informationen unter www.vdk.de/bawue oder auch in örtlichen Medien.

VdK-Mitgliedschaft zum Verschenken


In den nächsten Wochen heißt es wieder: Weihnachtsgeschenke besorgen! Beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg kann man seit Jahren – und auch in 2019 – Geschenkgutscheine erwerben, die den Beschenkten die zwölfmonatige VdK-Mitgliedschaft mit allen Mitgliedsrechten ermöglichen. Für den regulären Jahresmitgliedsbeitrag von 72 Euro kann man auf diese Weise VdK-Kompetenz, Verbandsstärke und Service verschenken. Unter www.vdk.de/bawue und der Rubrik „Mitgliedschaft/Mitgliedschaft verschenken“ finden sich die verschiedenen Gutscheinmotive zum Auswählen und die Möglichkeit, online diese Bestellung zu tätigen. Wer nicht online bestellen kann, kann sich auch direkt an die Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle, Mitarbeiterin Inge Pfeil, Telefon (0711) 619 56-22, wenden.

Pflegefinanzierung muss sich grundlegend ändern
Podiumsdiskussion des VdK-Kreisverbands zeigt Tücken des Systems auf

NECKARSULM Die Pflegeversicherung muss grundlegend erneuert werden. In diesem Punkt waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion „Zukunft der Pflege – eine Herausforderung für die Gesellschaft“ einig. Über das „Wie“ gingen die Meinungen dann etwas auseinander. 120 Zuhörer lauschten der Runde, die auf Einladung des VdK-Kreisverbands Heilbronn und des Pflegenetzes Heilbronn in der Neckarsulmer Musikschule zusammenkam. Auf dem Podium saßen Roland Sing, Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg, sowie die Landtagsabgeordneten Susanne Bay (Grüne), Rainer Hinderer (SPD), Isabell Huber (CDU) und Nico Weinmann (FDP).
Unterschriftenaktion Die Kostenzuschüsse zu reduzieren, die Menschen in der stationären Pflege leisten müssen, sei ein wichtiges Anliegen des VdK. „Ich habe einen Fall, da zahlt ein Ehepaar monatlich 5200 Euro, weil beide in stationärer Pflege sind“, empörte sich Sing. Die Aussage des Sozialministers Manfred Lucha (Grüne), dafür gebe es Sozialhilfe, zeige, dass dieser nicht verstanden habe, was so ein Antrag für jemanden bedeute, der sein Leben lang auf eigenen Füßen stand. Mit einer Unterschriftenaktion will der VdK die Landesregierung bewegen, wenigstens den Investitionszuschuss wieder zu übernehmen, der bis 2010 gezahlt wurde. „Wir wollen schnelle Hilfe, unabhängig davon, dass die Pflegeversicherung geändert werden muss“, sagte Sing und plädierte für eine Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Isabell Huber wehrte sich gegen den Vorwurf, das Land sei untätig. Derzeit gebe es zwei Förderprogramme, um Kurzzeitpflegeplätze und Quartierskonzepte zu schaffen. Ziel sei, pflegende Angehörige zu unterstützen. „Die 50 Millionen aus der bis 2010 gezahlten Investitionsförderpauschale flossen in die Krankenhäuser, und da waren sie auch notwendig“, betonte Huber. Man müsse mit den nicht gebundenen Mitteln jonglieren. Dass sich etwas ändern muss, weil die, die zu Hause gepflegt werden, nicht entlastet werden, sagte Susanne Bay. Ihre Partei sei für einen Sockelbetrag, den die Menschen zahlen. Den Rest solle das Pflegesystem übernehmen, solidarisch getragen von allen.
Auch Hinderer sah die Forderung des VdK kritisch. „Wir wären da bei 700 Millionen Euro Bedarf, aber wie sollen wir das finanzieren?“ Seine Forderung: Das System soll die Pflegekosten übernehmen, die Betroffenen den Rest. Am besten sei das durch eine Pflegebürgerversicherung umzusetzen, die die Beamten integriert. Nico Weinmann erinnerte daran, dass jeder selbst eine gewisse Vorsorge leisten muss. „Jeder fordert immer höhere Qualität, aber mehr kosten soll es nicht.“
Entlastung Aus dem Publikum meldete sich Verena Niethammer vom Verein Solidaria, die ihren Sohn, Pflegestufe 5, versorgt: „Wir pflegenden Angehörigen kommen immer zu kurz.“ Sie forderte, die Betroffenen zu entlasten und Bürokratie abzubauen.

VdK: „Die Selbstbestimmung Betroffener muss jederzeit gewährleistet sein"
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung vorgelegt. Das abgekürzt Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannte Regelwerk sorgt für viel Kritik bei Betroffenen.
Der Sozialverband VdK teilt das Ziel, die Versorgung von Patienten in Beatmungs-WGs zu verbessern, bei der Umsetzung muss aber noch viel nachgesteuert werden. Gute und menschenwürdige Versorgung darf nicht davon abhängen, ob Patienten zu Hause, im
Krankenhaus, im Heim oder in „Beatmungs-WGs“ gepflegt werden. „In manchen ‚Beatmungs-WGs‘ ist die Versorgungslage aber bei Weitem nicht so gut, wie wir es uns
wünschen“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Beatmungs-WGs sind oft schlecht überwacht und wenig kontrolliert. Hier hätte der Vorstoß des Gesundheitsministeriums in erster Linie ansetzen müssen.“
Stattdessen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen in Gefahr. Menschen, die bisher zu Hause gepflegt wurden, könnten gezwungen werden, in Pflegeheime zu ziehen, da die Krankenkassen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Pflege zu Hause nur noch in Ausnahmefällen bezahlen sollen.

Betroffene müssen ein Recht haben zu entscheiden, wo sie leben und gepflegt werden möchten. Die Menschenwürde, die Freiheit des Einzelnen und die Freizügigkeit sind unsere stärksten Grundrechte. Sie aus Kostengründen einzuschränken, wäre verfassungswidrig“, mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir als VdK fordern das
Bundesgesundheitsministerium auf, hier nachzubessern und sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gehen muss.“
Zudem plädiert der VdK dafür, Krankenhäuser stärker in die Pflicht zu nehmen: Patienten müssen frühzeitig von den Beatmungsgeräten entwöhnt werden. „Das ist in vielen Fällen medizinisch möglich und sollte von den Kliniken auch gemacht werden“, sagt Verena Bentele. Bisher werden nach Beobachtung des VdK viele Patienten zu schnell in die
„Beatmungs-WGs“ entlassen, wo sie dann oft von Beatmungsgeräten abhängig bleiben.

Große Aktion des VdK Baden-Württemberg: „Pflege macht arm!“
Auf der Landespressekonferenz (LPK) im Landtag hat der Sozialverband VdK Baden-Württemberg am 7. Februar seine große Pflegeaktion 2019 „Pflege macht arm!“ gestartet. Sie will darauf aufmerksam machen, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen, insbesondere Heimbewohner, wegen der hohen Eigenanteile auf Sozialhilfe angewiesen sind und am Lebensende zu Taschengeldempfängern werden. Hintergrundinformationen zur Aktion, ein Film und die Möglichkeit der Abstimmung gibt es unter www.vdk-bawue.de im Internet. Außerdem berichten die VdK-Zeitungen vom Februar und vom März 2019 darüber.

Video zur Aktion "Pflege macht arm"

© Sozialverband VdK Baden-Württemberg

Die Rentenversicherung erklärt den Rentenpakt
Fragen und Antworten zum „Rentenpakt“, der im Januar 2019 in Kraft trat, enthält eine Sonderinformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Unter www.deutsche-rentenversicherung.de/rentenpakt kann man sich über die neuen Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau, die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, den Ausbau der Mütterrente sowie über die Entlastung für Geringverdiener informieren. Auch steht eine kleine Broschüre zum Download bereit, die den Rentenpakt erklärt. Wer die Gratis-Broschüre in Papierform möchte, kann sie telefonisch unter (0721) 825-23888 oder per Mail presse@drv-bw.de bestellen. Individuelle und persönliche Beratung zum Rentenpakt erhalten Interessierte wohnortnah in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg, zudem gibt es das Gratis-Servicetelefon unter (0800) 1000 48 024.


JANUAR 2019

Viele VdK-Online-Seminare im Frühjahr 2019

Der Sozialverband VdK bietet wieder kostenlose Online-Seminare an:
Interessierte können schon am 22. Januar 2019, 11 Uhr, an einem sogenannten Webinar zur Erwerbsminderungsrente und am 23. Januar, 10 Uhr, zur Thematik Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung teilnehmen – zudem am 12. Februar, 11 Uhr, zu den innerbetrieblichen Rechten der Schwerbehindertenvertretung, am 27. Februar, 10 Uhr, zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), am 12. März, 11 Uhr, zum Behinderungs-Feststellungsverfahren, am 27. März, 10 Uhr, zu den Patientenrechten und am 9. April, 11 Uhr, zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Benötigt wird nur ein internetfähiger PC oder ein Laptop. Weitere Informationen unter www.vdk.de/bawue-marketing. Dort geht‘s auch zur Anmeldung.

Höherer Mindestlohn seit 1. Januar 2019

Am 1. Januar 2019 stieg der gesetzliche Mindestlohn, den es bereits seit 2015 gibt, auf 9,19 Euro. In einem weiteren Schritt soll er zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Bereits seit Januar 2018 gilt der Mindestlohn in allen Branchen. Der Sozialverband VdK hält den aktuellen Mindestlohn für zu gering, um mit ihm ein auskömmliches Leben oberhalb der Grundsicherung aufbauen zu können. Als Sozialverband setzt er sich bereits seit gut 70 Jahren für die sozialen Belange der Menschen in Bund und Land ein. Vor allem Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Grundsicherungsempfänger, zudem am Ehrenamt Interessierte sind Mitglied im VdK und profitieren von der sozialpolitischen Interessenvertretung, vom Sozialrechtsschutz und weiteren Serviceleistungen. Kontakt: www.vdk-bawue.de

Ansprechstellen für Prävention und Reha

Viele Menschen mit Teilhabebedarf oder Behinderungen wurden seit 2001 von den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg trägerübergreifend unterstützt. Diese Einrichtungen stellten zum 31. Dezember 2018 ihre Arbeit ein. Stattdessen sind bereits zum 1. Januar 2018 die neuen „Ansprechstellen für Prävention und Reha“ gestartet. Diese ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg angesiedelten Beratungsstellen fungieren als Ansprechstellen im Sinne des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – und zwar für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und für andere Rehabilitationsträger. Sie informieren über Teilhabeleistungen, deren Ziele, Verfahrenswege, das Persönliche Budget und über weitergehende Beratungsangebote inklusive der neuen Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

Viele Gedenktage zu Gesundheits- oder Sozialthemen

Auch im Jahr 2019 gibt es wieder viele Gedenktage zu medizinischen oder sozialen Themen. Sie gehen oft mit Veranstaltungen, Aktionen oder Veröffentlichungen einher. So gibt es beispielsweise am 20. Februar den Welttag der Sozialen Gerechtigkeit, am 8. März den Internationalen Frauentag, am 21. März den Welt-Down-Syndrom-Tag, am 11. April den Welt-Parkinson-Tag, am 5. Mai den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, am 12. Mai den Internationalen Tag der Pflege, am 1. Juni den Welt-Organspende-Tag, am 21. September den Internationalen Alzheimer-Tag, am 29. September den Internationalen Tag der Gehörlosen, am 1. Oktober den Internationalen Tag der älteren Menschen, am 12. Oktober den Welt-Rheuma-Tag, am 20. Oktober den Welt-Osteoporose-Tag, am 14. November den Weltdiabetestag, am 3. Dezember den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung oder auch am 5. Dezember den Internationalen Tag des Ehrenamts.


VdK fordert Pflegepersonenzeit und Pflegepersonengeld

Verband will den größten privaten „Pflegedienst“ stärken
Der Sozialverband VdK hat ein Konzept gegen die hohe Belastung privat Pflegender vorgelegt. Die häusliche Betreuung von Angehörigen oder Freunden ist eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die gefördert werden muss. Die aktuellen Gesetze für Pflegende kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele als unzureichend. Das Konzept des VdK sieht vor, dass mehr Personen als bisher eine Auszeit für die Pflege nehmen können. Diese soll auch länger dauern können als bislang. In dieser Zeit erhalten Pflegende eine Lohnersatzleistung. Vorbilder des Konzepts sind die „Elternzeit“ und das „Elterngeld“ für Mütter und Väter.

„Viele privat Pflegende sind körperlich und psychisch stark belastet. Auch machen sie oft berufliche Abstriche und nehmen finanzielle Einbußen bei Einkommen und Renten in Kauf, um andere zu pflegen. An der schwierigen Situation Pflegender ändern die aktuell geltenden Gesetze kaum etwas“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Das Konzept des VdK orientiert sich an der „Elternzeit“ und am „Elterngeld“. Denn so wie Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder, leisten auch Menschen, die sich um Pflegebedürftige kümmern, eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit.

Mehr Zeit für Pflegende: Die Pflegepersonenzeit des VDK

Analog der Elternzeit ist die Pflegepersonenzeit eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit, auf die Pflegende einen Rechtsanspruch haben. Man kann also, anders als bisher, unabhängig etwa von der Betriebsgröße eine Pflege-Auszeit nehmen. Damit erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten.
Pflegende dürfen sich pro Pflegebedürftigen, um den sie sich kümmern, drei Jahre und damit länger als bislang freistellen lassen. Man kann sich die Betreuung auch mit einer Person teilen, die Pflegepersonenzeit beträgt dann sechs Jahre pro Pflegebedürftigem insgesamt.
Um die Pflegepersonenzeit nutzen zu können, muss man nicht unbedingt Angehörige pflegen, es können auch Freunde oder Nachbarn sein. Dies entspricht heutigen gesellschaftlichen Strukturen.
Bedingungen für den Anspruch auf die Pflegepersonenzeit sind: Pflegende müssen sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, der einen Pflegegrad von mindestens 2 hat und zu Hause lebt. Zur Unterstützung darf man einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Pflegende müssen auch mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf zwei Tage, und sie dürfen maximal 30 Wochenstunden arbeiten.

Mehr Geld für Pflegende: Das Pflegepersonengeld des VdK
„Wer die Pflegepersonenzeit nutzt, soll Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, analog dem 'Elterngeld'“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Diese Leistung heißt in unserem Konzept 'Pflegepersonengeld‘. Das ist für Pflegende eine große finanzielle Hilfe, denn bisher können Pflegende Auszeiten für Pflege nur über zinslose Darlehen finanzieren.“
Das Pflegepersonengeld des VdK beträgt 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Man kann es maximal zwölf Monate beziehen. Betreuen zwei Pflegende einen Pflegebedürftigen, liegt die Bezugsdauer bei 14 Monaten insgesamt.
„Das Pflegepersonengeld soll nach unserem Konzept aus Steuermitteln finanziert werden“, sagt Verena Bentele. „Die Ausgaben dafür betragen nach Berechnungen des VdK pro Jahr 4,3 Milliarden Euro. Deutschland ist ein reiches Land und kann sich die Unterstützung Pflegender auch etwas kosten lassen.“


Sozialrechtliche Änderungen ab Januar 2019
Am 1. Januar 2019 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, für die sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seit Langem eingesetzt hat, wie die Rückkehr zur Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sicherung des Rentenniveaus oder auch Verbesserungen bei Mütterrente und Erwerbsminderungsrente. Der VdK verlangt jedoch weitere Verbesserungen für die Betroffenen – beispielsweise die völlige Gleichstellung aller Mütter bei der Mütterrente oder auch die Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sowie die Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent. Detailinformationen zu den gesetzlichen Neuerungen finden sich unter www.vdk.de/vdk1218 und können ab 17. Dezember im kostenlosen VdK-Videoportal unter www.vdktv.de abgerufen werden.


Online-Sprechstunde docdirekt jetzt landesweit
Ab sofort können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg von einem Tele-Arzt beraten lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) dehnt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus. Bislang war die Online-Fernbehandlung auf die Stadt Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzt gewesen. Nach KVBW-Informationen stehen die Tele-Ärzte (niedergelassene Haus-, Kinder- und Jugendärzte) von montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr zur Verfügung. Die einfachste Kontaktmöglichkeit geht über die docdirekt-App, die im Google- oder App-Store zum Download bereitsteht. Die Anmeldung ist zudem über www.docdirekt.de sowie per Telefon unter (0711) 965 897 00 möglich.


Mütterrente kommt automatisch
Ab 1. Januar 2019 gibt es mehr Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder. Dann wird für jedes dieser Kinder ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Sie erhöht sich so um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern. Wer ab Januar neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden im Frühjahr 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente automatisch bekommen. Ein extra Antrag ist nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg.


Wichtiges BGH-Urteil für Heimbewohner
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Bewohner eines Pflegeheims beim vorzeitigen Heimwechsel nicht doppelt Miete zahlen müssen. Denn das Gesetz schreibe für Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur eine taggenaue Abrechnung vor (Az.: III ZR 292/17). Auch wenn der Heim- und Betreuungsvertrag erst zum Monatsende gekündigt wurde, könne der Heimbetreiber beim vorzeitigen Auszug des Bewohners nur die Vergütung bis zum Auszugstag verlangen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein MS-Patient seinen Heimvertrag zum Monatsende gekündigt, weil er in ein Spezialheim für Multiple-Sklerose-Kranke umziehen wollte. Da dort ein Platz jedoch kurzfristig früher frei wurde, zog der Betroffene entsprechend früher um und wollte daher die komplette Monatsvergütung in seinem bisherigen Heim nicht mehr entrichten – zu Recht, so die BGH-Richter.


Neues Infoportal: hospizlotse.de
Der Hospizlotse (www.hospizlotse.de) ist ein neues unabhängiges und kostenloses Informationsportal des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Dort finden sich Angebote und Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Der Hospizlotse will dazu beitragen, dass Schwerstkranke individuell passende Angebote einer hospizlichen Begleitung, Beratung, Betreuung und palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung in der Region kennen. Aufgeführt werden diverse Begleitungs- und Versorgungsformen. So werden beispielsweise Kontaktdaten von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen für Erwachsene, stationären Kinderhospizen, Ärzten mit Weiterbildung in Palliativmedizin, Pflegediensten mit Weiterbildung in Palliativ-Care sowie multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsteams genannt.


Seit vier Jahren VdK-Zeitung zum Hören
Schon seit vier Jahren gibt es die VdK-Zeitung auch zum Abhören am Telefon. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. So können beispielsweise blinde und andere sehbeeinträchtigte Menschen Informationen selbstständig abrufen, indem sie zum gewöhnlichen Festnetztarif ihres Anbieters – und ohne Anmeldung, ohne Passwort sowie ohne besondere Technik – die Nummern (0711/268983-55, -66, -77 oder -88) wählen. Die VdK-Zeitung wird dann inklusive der gewählten Bezirksseite (beispielsweise -55 für Nordbaden) vorgelesen. Durch Drücken verschiedener Tasten kann man Artikel überspringen, zurückkehren oder eine Pause einlegen.


Der VdK informierte über Patientenrechte am Ende des Lebens
Spannend bis zur letzter Minute des Vortrages lauschten die über 40 interessierten Besucher dem Vortrag von Herrn Adalbert Binder,

Patientenrechte

18.10.2018© Patientenrechte

der über das Thema „Patientenrechte am Ende des Lebens“ informierte. Das Seniorenbüro Heilbronn hat gemeinsam mit dem Klinischen Ethikkomitee Heilbronn an den SLK Kliniken die Initiative „Selbst bestimmen“ gegründet. Ausgangspunkt war das seit dem 1. September 2009 geänderte Patientenverfügungsgesetz. Ziel der Beratung ist, Menschen die Ängste an der Grenze zwischen Hochleistungsmedizin und Sterben/Tod zu nehmen und die Formulierungen der vom Seniorenbüro erarbeiteten Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht zu erläutern. Die Beratungsgespräche im Seniorenbüro Heilbronn, Cäcilienstraße 1, sind kostenfrei. Nur für die Überlassung der Vordrucke „Patientenverfügung, Gesundheitsvollmacht und Vorsorgeausweis“, wird ein Betrag von 5,00 Euro fällig. Sterben in Würde ist unser aller Wunsch.

18.10.2018

18.10.2018© Patientenrechte

Mit einer sorgfältigen Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht legen wir selbstbestimmt und selbstverantwortlich den Weg fest, der uns vor einem Leiden im Sterben bewahrt. /ma
Sollten sie noch Fragen haben so wenden sie sich an: 1. Vorstand Wilfried Ullrich Weimarstr. 9/1 Tel. 07063 8735
eMail: wilfried-ullrich@t-online.de
Homepage: http://www.vdk.de/ov-bad-wimpfen


Der VdK OV Bad Wimpfen war mit einem Informations - Tisch beim Tag der offenen Tür der SRH am 23.09.2018 vertreten.
Hier konnten sich Besucher erkundigen was und wie die Hilfe vom VdK als Unterstützung aussehen kann.

Doris Schlund stellv. KV Vors., Gerda Maisenhälder Schriftführerin, Wilfried Ullrich Vors. OV Bad Wimpfen

23.09.2018© Tag der offenen Tür SRH

Hier erhalten Sie Beratung, Information und Auskunft in allen sozialrechtlichen Fragen.

Ausflug zum Deutschen Weintor

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