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Mitgliedschaft / Adressänderung
Der Sozialverband VdK setzt sich seit mehr als 70 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Mit unseren mehr als 2 Millionen Mitgliedern sind wir Deutschlands größter und am schnellsten wachsender Sozialverband. Als VdK-Mitglied profitieren Sie von unserer kompetenten Beratung im Sozialrecht.
Werden auch Sie Teil von Deutschlands größtem Sozialverband!
Als Mitglied im Sozialverband VdK können Sie von vielen Vorteilen profitieren:
Beratung und Vertretung im Sozialrecht
Sozialpolitische Interessenvertretung
Ansprechpartner in Ihrer Nähe
Serviceleistungen durch Kooperationspartner
Gesellige Ausflüge, Treffen und ehrenamtliches Engagement
VdK-TV: Der Sozialverband VdK https://youtu.be/xJsYjQbNgaQ
VdK Beitrittserklärung https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/64575/mitgliedschaft
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Sie sind an einer Mitgliedschaft beim Sozialverband VdK - Baden-Württemberg interessiert? Ab 01.01.2014 haben wir folgende Beitragsstruktur:
Hauptmitglied:
(Regelbeitrag) mtl. € 6,00 (jährlich € 72,00)
Ehegatte/Lebensgefährte/Kind:
(1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,00)
Weitere Kinder:
(1/4 Regelbeitrag) mtl. € 1,50 (jährlich € 18,00)
Eine Familie zahlt demnach im Höchstfall - unabhängig von der Anzahl der Kinder die Mitglied im VdK sind: mtl. € 10,50 (jährlich € 126,00)
Mitglieder (auch Einzelmitglieder) zahlen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres:
(1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,00)
Die Entrichtung des Beitrages ist vierteljährlich, halbjährlich und jährlich möglich. Mitglieder die derzeit im jährlichen Einzug sind, müssen die gewünschte Umstellung auf einen anderen Einzugszyklus gegenüber der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes anzeigen.
Nach Erreichen der Altersgrenze wird das bisherige Jungmitglied zum nächsten fälligen Zahlungstermin mit dem Regelbeitrag (mtl. € 6,-) weitergeführt.
Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr Kinder und danach u. U. bis zum 27. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und damit kindergeldberechtigt sind.
Der Familienbeitrag für eine Familie in der der Ehemann und die Ehefrau (Lebensgefährtin) unter 35 Jahre alt sind, berechnet sich wie folgt:
Hauptmitglied:
(1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,00)
Ehegatte/Lebensgefährte:
(1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,00)
Weitere Kinder:
(1/4 Regelbeitrag) mtl. € 1,50 (jährlich € 18,00)
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