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Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten.
Nachteilsausgleiche sind z. B.
unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt"),
Steuerliche Erleichterungen,
Parken (Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen)
Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen
Rundfunkbeitragsermäßigung
Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen oder
im Arbeitsleben auch Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.
Sie sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB) und werden durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.
Nachteilsausgleiche sind im SGB IX, aber auch in anderen anderen Vorschriften geregelt, zum Beispiel im Steuerrecht.