Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID286843
Sie befinden sich hier:

Arbeitsschutz

Fest steht: Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll. Ab einem Gesamt-GdB von 20 gibt es einen Steuerfreibetrag, der, je höher der GdB wird, ansteigt.
Nachteilsausgleiche sind ab einem Gesamt-GdB von 50 zudem ein erweiterter Kündigungsschutz im Arbeitsleben, Zusatzurlaub sowie die Möglichkeit, etwas früher in Altersrente gehen zu können. Bei einem Gesamt-GdB von 30 oder 40 ist im Hinblick auf erweiterten Kündigungsschutz eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich, die zusätzlich zu beantragen ist.
Gerspach verdeutlicht dies noch einmal: „Nachteilsausgleiche stehen auch Menschen mit Behinderung und einem Grad der Behinderung unter 50 zu, beispielsweise Steuerfreibeträge. Daher raten wir unseren Mitgliedern, auch dann einen Antrag zu stellen, wenn voraussichtlich noch keine Schwerbehinderung vorliegt, aber ein GdB zwischen 20 und 40 möglich ist. Vor allem im Arbeitsleben kann mit einem GdB von 30 oder 40 eine Gleichstellung und dadurch der besondere Kündigungsschutz erreicht werden.“
Es gibt sehr viele Erkrankungen, die mit einem GdB von 0 bis 100, je nach Ausprägung und Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens, bewertet werden können, zum Beispiel Wirbelsäulenschäden, psychische Erkrankungen, Hörschäden oder Herzerkrankungen. Der VdK unterstützt Menschen, die sich unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen sollen. Er berät deutschlandweit mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Beratungsstellen zum Thema GdB und hilft bei der Antragstellung sowie bei Widersprüchen und Gerichtsverfahren. Ärztliche Befundberichte sind für die Bewertung entscheidend. Diese sollten mitgebracht werden. Um alles weitere kümmern sich die VdK-Sozialrechtsberaterinnen und Sozialrechtsberater.
GdB 20 bis 100
Aus finanzieller Sicht sieht es folgendermaßen aus: Bei einem GdB von 20 gilt für das Jahr 2022 ein Steuerfreibetrag von 384 Euro, für einen GdB von 30 sind 620 Euro festgelegt, für einen GdB von 40 sind es 860 Euro, und für einen GdB von 50 gilt ein Steuerfreibetrag von 1140 Euro. Für einen GdB von 60 sind 1440 Euro festgelegt, für einen GdB von 70 sind es 1780 Euro, für einen GdB von 80 dann 2120 Euro. Mit einem GdB von 90 kommt man auf 2460 Euro. Der höchste Steuerfreibetrag für einen GdB von 100 beziffert sich auf 2840 Euro.
Petra J. Huschke
Liebe Mitglieder, Beratungssuchende und Leser!
Beratungstermine für das Jahr 2023 in Bad Herrenalb finden weiter nur telefonisch unter der Rufnummer: 07084/ 5929648 mit unserm Sozialberater Herrn Dr. Käfer statt.
Zur Kenntnis: Unsere Kaffeenachmittage finden wieder regelmäßig am 2. Mittwoch im Monat statt.:08.03. 12.04. 10.05. 14.06. 12.07. 09.08. 13.09. 11.10. 08.11.13.12. Bitte vormerken!!!
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID286843":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.