Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID286842
Sie befinden sich hier:

Kindergeld ohne Altersbegrenzung bei Schwerbehinderung!

Der Ortsverband informiert:

Für viele Kinder mit Schwerbehinderung gilt die Altersbegrenzung nicht!
Kindergeld wird in der Regel bis zum vollendeten 17. Lebensjahr gewährt, bei einem Studium oder einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Ist ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, können Eltern auch über die Altersgrenze hinaus Kindergeld beziehen. Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung für Menschen, die sich um ein Kind kümmern. Einen Anspruch haben die Eltern von leiblichen Kindern, Pflege- und Adoptivkindern, in manchen Fällen aber auch die Geschwister, wenn zu ihnen ein sogenanntes Pflegekindschaftsverhältnis besteht. Um Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbegrenzung zu haben, muss die Behinderung des Kindes vor dessen 25. Geburtstag (bis 2007: vor dem 27. Geburtstag) eingetreten sein. Ein hoher Grad der Behinderung (GdB) allein reicht nicht aus. Die Behinderung muss die Ursache dafür sein, dass das Kind nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. GdB allein reicht nicht aus. Ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und der dauerhaften Unfähigkeit, ein selbstständiges Leben zu führen, kann beispielsweise angenommen werden, wenn der GdB des Kindes 50 oder mehr beträgt und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „H“ für hilflos eingetragen ist. Auch wenn das Kind Grundsicherung erhält, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, oder wenn es eine Lernbehinderung hat, aufgrund derer es auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden kann, besteht fast immer Anspruch auf unbefristeten Bezug von Kindergeld.Der Antrag wird schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Neben dem Antragsformular und der „Anlage Kind“ müssen Erklärungen zu den Lebensverhältnissen sowie zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes mit Behinderung abgegeben werden. In manchen Fällen sind weitere Angaben notwendig.
Außerdem muss die Behinderung nachgewiesen werden. In der Regel geht das mit dem Schwerbehindertenausweis sowie einem ärztlichen Gutachten, aus dem hervorgeht, wie sich die Behinderung auf die Erwerbstätigkeit auswirkt. Grundsätzlich wird jährlich geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld noch bestehen – je nach Schwere der Behinderung auch in größeren Zeitabständen.
Wer vergessen hat, den Antrag auf Kindergeld zu stellen, kann dies nachholen. Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Annette Liebmann
Liebe Mitglieder, Beratungssuchende und Leser,
Beratungstermine für das Jahr 2023 in Bad Herrenalb finden weiter nur telefonisch statt unter der Rufnummer: 07084/ 5929648
mit unserm Sozialberater Herrn Dr. Käfer. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst anrufen.
Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 1
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID286842":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.