Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Sozialrecht: Neue Regelungen ab 2023

Auch nach dem Jahreswechsel 2022/2023 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht, zumeist zum 1. Januar 2023, in Kraft: Anstelle von Hartz IV gibt es fortan ein sogenanntes Bürgergeld, was der Sozialverband VdK grundsätzlich begrüßt. Wie hoch die Beträge für welche Personengruppen sind, erfahren Interessierte auf der Homepage des VdK Baden-Württemberg unter www.vdk-bw.de. Dort kann man sich zudem über Neuerungen beim Wohngeld, beim Kindergeld und beim Kinderkrankengeld, im Bereich Krankenversicherungsbeiträge, ebenso über geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente, außerdem über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber auch über Gas- und Strompreisbremse und weitere Dinge informieren, die insbesondere gesetzlich Versicherte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren. Welche sozialpolitischen Positionen der Sozialverband VdK bezieht, wo sich die zahlreichen Geschäftsstellen befinden und vieles mehr gibt es ebenfalls unterhttps://www.vdk.de/www.vdk-bw.de. Über diese Website kommt man auch zu den regelmäßigen VdK-Podcasts und zu Informationen in Sachen Ehrenamt und weiteren Informationen.
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
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