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Grundrente - Fragen und Antworten Teil 2

Grundrente - Fragen und Antworten Teil 2
Was sind Grundrentenzeiten?
Grundrentenzeiten sind alle Zeiten, die für einen Anspruch auf Grundrente benötigt werden.
Dazu gehören folgende Zeiten:
? Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit,
? Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege,
? Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
? Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege,
? Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR.)
Welche Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeiten?
Folgende Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeiten:
? Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II,
? Zeiten der Schulausbildung,
? die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten
? freiwillige Beiträge und
? Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung.
Bekommen auch Erwerbsminderungsrentner die Grundrente?
Alle Rentenarten können von der Grundrente profitieren, also auch die Erwerbsminderungsrente. Theoretisch erhalten auch Erwerbsminderungsrentner die Grundrente, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zählt jedoch nicht zu den Grundrentenzeiten. Deshalb werden in der Praxis nur wenig Erwerbminderungsrentner die Voraussetzung von 33 Grundrentenjahren erfüllen können. Wer jedoch beispielsweise neben der Erwerbsminderungsrente einen 450-Euro-Job hat und in die Rentenversicherung einbezahlt, kann gegebenenfalls einen Anspruch auf die Grundrente haben.
Wie werden Zeiten der Pflege bei der Grundrente angerechnet?
Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Pflege. Seit der Einführung der Pflegeversicherung am 1. April 1995 bekommen pflegende Angehörige unter Umstände für die Pflege Rentenpunkte. Dies sind Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen.
Weitere Informationen:
Rente für Pflege beantragen
Grundrente beschlossen: Statement VdK-Präsidentin Verena Bentele
Vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 konnten Pflegepersonen einen Antrag auf Berücksichtigungszeiten wegen Pflege stellen. Sofern Pflegezeiten in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 als Berücksichtigungszeiten anerkannt sind, werden auch sie als Grundrentenzeiten berücksichtigt. Häusliche Pflege vor dem 1. Januar 1992 wird dagegen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt. Zudem wurden diese Zeiten nicht erfasst. Pflegezeiten vor dem 1. Januar 1992 sind daher keine Grundrentenzeiten.
Wie werden Zeiten der Kindererziehung bei der Grundrente angerechnet?
Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
Wenn das Kind vor 1992 geboren ist, werden in der Regel pro Kind bis zu 2,5 Jahren an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben (Stichwort "Mütterrente"). Wenn das Kind 1992 oder später geboren ist, sind es bis zu 3 Jahren pro Kind.
Fragen und Antworten rund um die Mütterrente
Zusätzlich werden maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.
Bei Problemen nutzen Sie unsere Sozialberatung.
Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11.
Sozialberatung in Bad Herrenalb (Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.) Telefonnummer 07084 5929648.
Herr Käfer: „Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de . Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209

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