Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Grundrente - Fragen und Antworten Teil 1

Grundrente - Fragen und Antworten Teil 1
Die Grundrente
VdK-Experten beantworten die wichtigsten Fragen zur neuen Grundrente.
Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag auf die Rente von Personen, die jahrelang ein niedriges Einkommen hatten. Die Bundesregierung rechnet im Schnitt mit einem Grundrentenzuschlag in Höhe von monatlich 75 Euro.
Warum gibt es die Grundrente?
Die gesetzliche Rente ist für viele Menschen das zentrale Einkommen im Alter. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Darüber hinaus haben viele Versicherte Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Menschen, die ein Leben lang zu einem geringen Lohn gearbeitet haben, haben aktuell jedoch nur sehr geringe Renten. Deshalb hat sich der VdK seit jeher dafür eingesetzt, dass deren Renten aufgewertet werden. Es geht dabei um die Anerkennung der Lebensleistung dieser Menschen.
Ab wann gilt die Grundrente?
Die Grundrente tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft. Es kann jedoch bis Ende 2022 dauern, bis die Grundrente tatsächlich ausbezahlt wird. Selbstverständlich werden die Beträge, auf die ab dem 1. Januar 2021 ein Anspruch besteht, in allen Fällen nachgezahlt.
Wann bekommen Neurentnerinnen und Neurentner ihre Bescheide?
Begonnen wird mit dem Versenden der Bescheide für Neurentnerinnen und –Rentnern ab Juli 2021, danach folgen Rentnerinnen und Rentner in Grundsicherungsbezug, danach Rentenjahrgänge vor 1992. Bis Ende 2022 sollen alle Rentenjahrgänge von 1992 bis in die Gegenwart abgearbeitet sein.
Welcher Steuerbescheid gilt für Neurentnerinnen und Neurentner?
Es bleibt dabei, dass auch für Neurentner der Steuerbescheid von vor zwei Jahren gilt. Der VdK hat das stark kritisiert, weil so die meisten Neurentner keine Grundrente erhalten, weil sie häufig vor zwei Jahren noch Arbeitseinkommen bekamen.
Muss man einen Antrag auf Grundrente stellen?
Nein. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen automatisch.
Wer bekommt Grundrente?
Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten aufweisen kann. Der Zuschlag auf die reguläre Rente ist gestaffelt und erhöht sich mit der Anzahl der Grundrentenjahre. Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe zu erhalten, müssen mindestens 35 Grundrentenjahren vorhanden sein. Die Grundrente erhalten auch Rentnerinnen und Rentnern, die bereits in Rente sind. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt: D.h. für Altersrenten, Witwen- und Witwerrenten, sowie Erwerbsminderungsrenten. Die Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen erhalten. Davon sind rund 70 Prozent Frauen.

Bei Problemen nutzen Sie unsere Sozialberatung.
Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11.
Sozialberatung in Bad Herrenalb (Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.) Telefonnummer 07084 5929648.
Herr Käfer: „Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de . Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209

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