Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Bedauerlich! Ungerecht!Bestands-Erwerbsminderungsrenten entschieden

Bedauerlich! Ungerecht!
Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem Urteil am 11.11.2022 um die Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten entschieden und die gemeinsame Revision des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen. Das heißt, dass Bestandsrentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, mit keinen weiteren Anpassungen und mit keiner Gleichbehandlung mit Neurentnern, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen, rechnen dürfen. Obwohl sich das Gericht mit seiner Entscheidung schwertat und explizit das Engagement der Verbände in dieser wichtigen Angelegenheit hervorhob, sah es rechtlich die Hände gebunden. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Das Bundessozialgericht hat unserer Revision nicht entsprochen. Für alle Erwerbsminderungsrentner, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, ist das eine bittere Entscheidung. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Der SoVD und wir als VdK gehen deswegen nun nach Karlsruhe.“
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Auch wenn das Bundessozialgericht uns nicht Recht gegeben hat, hoffen wir weiterhin, dass uns die Verfassungsrichter in Karlsruhe zustimmen werden.“
Zum Hintergrund des Verfahrens:
Bei den Verfahren ging es um Revisionsverfahren einer Klägerin und eines Klägers, die sich bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrenten benachteiligt gesehen haben. Die beiden Verfahren wurden als Musterverfahren geführt. Das Urteil ist von Bedeutung für rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte der Gesetzgeber die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. (Text in Wochenblatt KW27/2022). Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein. Pressekontakt: Julia Frediani, Kurzlink zu dieser Seite:https://www.vdk.de/permalink/85848

Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11.
Sozialberatung in Bad Herrenalb (Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.) Telefonnummer 07084 5929648.
Herr Käfer: „Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de . Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209

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