Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID281670
Sie befinden sich hier:

Pflegebedürftigkeit!

Pflegebedürftigkeit:

Körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen können dazu führen, dass Sie im Alltag Unterstützung benötigen. Wenn Sie infolge der Beeinträchtigungen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Hilfe durch andere Personen brauchen und bei Ihnen ein Pflegegrad festgestellt wurde, zählen Sie zu den pflegebedürftigen Personen. Viele Krankheiten oder Behinderungen können dazu führen, dass Sie auf die Unterstützung durch die Familie oder andere Pflegepersonen angewiesen sind. Dazu gehören Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft: Durch Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege, durch Pflegegeld, durch einen Beitrag zu den pflegerischen Aufwendungen bei stationärer Pflege und andere Leistungen. Pflegegrade: Die Gewährung von Leistungen für Pflegebedürftige aus der sozialen Pflegeversicherung richtet sich nach fünf Pflegegraden:
o Pflegegrad 1: Das sind Personen mit geringen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
o Pflegegrad 2: Das sind Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
o Pflegegrad 3: Das sind Personen mit schweren Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
o Pflegegrad 4: Das sind Personen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten.
o Pflegegrad 5: Das sind Personen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen. Bei Kindern sind die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten im Vergleich zu einem Erwachsenen von Natur aus eingeschränkt. Deswegen ermittelt sich der Pflegegrad bei pflegebedürftigen Kindern über den Vergleich der Beeinträchtigungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern. Kinder bis zu 18 Monaten sind in allen Bereichen des Alltagslebens unselbständig. Damit auch diese Kinder einen fachlich angemessenen Pflegegrad erlangen können, spielen bei der Begutachtung nur altersunabhängige Bereiche wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ eine Rolle. Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Die Pflegekassen lassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder durch andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllen und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt. Dabei kommt es nicht allein darauf an, dass ein Krankheitsbild bzw. eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt. Vielmehr geht es darum, dass dadurch Ihre Selbständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind und deswegen ein Hilfebedarf durch andere Personen besteht. Die Gutachterinnen und Gutachter ermitteln diese Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten durch eine Untersuchung in sechs Bereichen (sog. Module) sowie die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit. In jedem Bereich vergeben sie einen Punktewert. Dieser macht den Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht. Die untersuchten Bereiche sind:
o Mobilität
o kognitive und kommunikative Fähigkeiten
o Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
o Selbstversorgung
o Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
o Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zusätzlich bewerten die Gutachterinnen und Gutachter die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung. Sie spielen keine Rolle bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Sie helfen aber den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der Pflegekasse: Sie können die pflegebedürftige Person mit Blick auf weitere Angebote und Sozialleistungen beraten und einen auf sie zugeschnittenen Versorgungsplan erstellen. Bei Problemen hilft Ihnen der VdK-Sozialrechtsschutz: Besondere Kennzeichen: Keine Wartezeit
1. Bisheriges Nichtmitglied kann sofort Unterstützung erhalten. Auch Nichtmitglieder können zur VdK-Sprechstunde kommen.
2. VdK-Beitritt zeitgleich mit Erteilung der Vollmacht an Sozialrechtsreferenten möglich.
Grund: VdK ist Solidargemeinschaft.
VdK ist keine Rechtsschutzversicherung.
Niemand braucht Schwellenängste zu haben.
• Durch alle Instanzen:Vom Widerspruchsverfahren bei der Sozialbehörde/ Sozialversicherung bis zum Bundessozialgericht

• Hohe Sachkompetenz der VdK-Sozialrechtsreferenten
1. Spezialisierung auf Sozialrecht
2. Regelmäßige Fortbildungen
3. Kenntnis der sozialpolitischen Entwicklungen /
der sozialpolitischen VdK-Arbeit

VdK - Sozialrechtsberatung:

Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11.

VdK - Sozialberatung :

in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer )
„Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen.
Hier erhalten Sie unbürokratische Hilfe zu Problemen aus den Bereichen: Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit usw.
Die Beratungen sind kostenlos und nicht an eine VdK-Mitgliedschaft gebunden.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID281670":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.