Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID281657
Sie befinden sich hier:

Post-Covid: Das lange Leiden nach der Corona-Infektion!

Einladung zum Kaffeenachmittag am 12 Oktober 15 Uhr im Café Schubert Ettlinger Strasse 16.

Post-Covid: Das lange Leiden nach der Corona-Infektion!

VdK führt sozialrechtliche Musterstreitverfahren für Betroffene!
Verliert jemand bei einem Arbeitsunfall den Daumen, dann ist der Fall für die Unfallversicherung eindeutig: Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zwischen 20 bis 30 Prozent vor. Ganz anders sieht es beim Post-¬Covid-Syndrom aus.
Nach einer Corona-Infektion leiden einige Menschen noch ¬Wochen später an diffusen Symptomen: Erschöpfungszustände, Atemnot, Wortfindungsstörungen oder Gliederschmerzen. Halten die Beschwerden länger als drei Monate nach der Infektion an, wird das als Post-Covid-Syndrom bezeichnet.
Es ist ein Krankheitsbild, das noch nicht umfassend erforscht und entsprechend von Sozial- und Rentenversicherungen schwer einzuschätzen ist. Mehr als 500.000 der über 29 Millionen Infizierten in Deutschland sollen darunter leiden. Angesichts der hohen Zahl ist Deutschland auf die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie nicht gut vorbereitet. Betroffene kämpfen mit Kranken- und Unfallversicherungen. Mal werden Kosten für Heilverfahren nicht übernommen, mal weigern sich Versicherungen, die Ansteckung am Arbeitsplatz als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit anzuerkennen.
Der VdK Deutschland will mit Musterstreitverfahren für mehr Klarheit im Umgang mit der Krankheit sorgen: etwa unter welchen Voraussetzungen eine Ansteckung während der Arbeitszeit als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Aber auch wann Betroffene eine Verletzten- oder Erwerbsminderungsrente erhalten können. Rechtssicherheit fehlt: Da sich Post-Covid auf unterschiedliche Organe auswirkt, müssen die medizinischen Begutachtungen von verschiedenen Fachgebieten durchgeführt werden. Das erschwert das Verfahren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele ist überzeugt, dass diese Musterstreitverfahren dringend notwendig sind: „Patientinnen und Patienten brauchen Rechtssicherheit. Es muss mehr dauerhafte Anerkennungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall geben.“
Die Statistiken der Unfallversicherungen zeigen, dass viele Patienten mit Post-Covid aus dem Arbeitsmarkt fallen. Wer in der Pflege arbeitet und sich dort infiziert hat, kann sich seine Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen. Bis Juli lagen den Berufsgenossenschaften hierzu rund 330.000 Anträge vor: Von 240.000 entschiedenen Fällen wurden 175.000 als Berufskrankheit anerkannt. Die Betroffenen können nun Verletztenrente beziehen. Wer sich im Büro oder im Kundenkontakt infiziert hat, hat es schwerer, die Langzeitfolgen als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Bisher gelang dies nur 20.000 von 55.000 Betroffenen.
Einer der Gründe, warum es so schwierig ist, für die Erkrankung eine Rente zu erhalten, sind die fehlenden Erfahrungswerte. Bisher ist die aus Studien gewonnene Datenlage dünn. Noch gibt es keine sogenannten MdE-Tabellen, die die Schwere der Erkrankung festlegen und dabei helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bestimmen. Bei vielen Versicherten scheitert bislang eine Rentenzahlung daran. Der Sozialverband VdK fordert eine verlässliche Grundlage für die Unfallversicherungsträger und Sozialgerichte: „Mittelfristig brauchen wir eine Verordnung, die das für alle Fälle einheitlich regelt“, sagt Bentele.
Julia Frediani
Kurzlink zu dieser Seite: https://www.vdk.de/permalink/85397

VdK - Sozialrechtsberatung:

Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11.

VdK - Sozialberatung :

in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer )
„Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen.
Hier erhalten Sie unbürokratische Hilfe zu Problemen aus den Bereichen: Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit usw.
Die Beratungen sind kostenlos und nicht an eine VdK-Mitgliedschaft gebunden.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID281657":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.