Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wie sich schwerbehinderte Menschen gleichstellen lassen

Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und Sie zu unterstützen. Eine Gleichstellung beantragen.
Voraussetzungen Unter den folgenden Bedingungen können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen:
Sie haben einen Grad der (GdB) von mindestens 30 und von unter 50.
o Das Versorgungsamt hat einen Grad der von 30 oder 40 festgestellt.
o Ihr Rentenbescheid der enthält eine Feststellung über Ihre und über eine entsprechende von 30 oder 40.
o Eine Gerichtsentscheidung enthält die Feststellung über Ihre und einer entsprechenden von 30 oder 40.
Sie haben einen Bezug zu Deutschland:
o Sie wohnen rechtmäßig in Deutschland oder …
o Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf oder …
o Sie sind rechtmäßig an einem Arbeitsplatz in Deutschland beschäftigt.

Wegen Ihrer Behinderung finden Sie nur schwer eine geeignete Arbeit oder Ihr Arbeitsplatz ist wegen Ihrer Behinderung gefährdet – zum Beispiel durch:
häufige Fehlzeiten, geringe Belastbarkeit ,eingeschränkte Mobilität
dauerhaft notwendige Unterstützung durch Kollegen,
Abmahnungen Ihres Vorgesetzten .

Antrag stellen – so geht’s!

Wenden Sie sich an Ihr Versorgungsamt

Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Grad der Behinderung (GdB). Falls für Sie noch kein Grad der festgestellt wurde, können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf den entsprechenden Grad stellen.
Liegt der Grad der bei 50 oder darüber, sind Sie schwerbehindert. Dann können Sie beim Versorgungsamt auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Bei einem Grad der unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.
Das Versorgungsamt schickt Ihnen einen Bescheid zu, auf dem Ihr Grad der Behinderung vermerkt ist. Diesen reichen Sie zusammen mit dem dazugehörigen Antragsformular für eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ein. Sie oder eine bevollmächtigte Person können diesen Antrag auch ganz formlos, d. h. schriftlich, mündlich oder per Telefon, bei der Agentur für Arbeit stellen. Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, so können Sie sich bei der die Schwerbehindertenvertretung Hilfe beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung holen.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Schwerbehinderung/Gleichstellung/gleichstellung_node.html © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020

VdK - Sozialrechtsberatung:

Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11.

VdK - Sozialberatung :

in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer )
„Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen.
Hier erhalten Sie unbürokratische Hilfe zu Problemen aus den Bereichen: Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit usw.
Die Beratungen sind kostenlos und nicht an eine VdK-Mitgliedschaft gebunden.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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