Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Zahnersatz

Härtefallregelung bei Zahnersatz

Wenn Versicherte mit geringem Einkommen Zahnersatz benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese Härtefallregelung ist, dass die Betroffenen 2022 ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 1316 Euro haben. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, sind 1809,50 Euro maßgeblich, plus jeweils 329 Euro für jeden weiteren Angehörigen. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studierende mit Bafög-Anspruch und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine komplett kostenfreie Regelversorgung, sprich die gesetzlich festgelegte Standardtherapie, erhalten. Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird individuell berechnet. Hier ist wichtig, dass der Härtefall vor der Behandlung bei der Kasse beantragt wird.

VdK - Sozialberatung :

in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer )
„Derzeit corona-bedingt nur telefonische Beratung“.
Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen.
Hier erhalten Sie unbürokratische Hilfe zu Problemen aus den Bereichen: Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit usw.
Die Beratungen sind kostenlos und nicht an eine VdK-Mitgliedschaft gebunden.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
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