Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW39/2021

VdK Ortsverband Bad Herrenalb- Dobel- Loffenau

Elektronische AU-Bescheinigung ab Oktober 2021
Übergangsregelung bei fehlender Technik ! Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 sah vor, dass die Arbeitsunfähigkeits-(AU)-Bescheinigung, ausgestellt vom behandelnden Arzt, ab Januar 2021 nur noch elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird. Da die dafür nötige Technik nicht überall rechtzeitig zur Verfügung stand, erfolgte die Verschiebung des neuen digitalen Verfahrens auf Oktober 2021. Für Arztpraxen, die bis zum 1. Oktober die notwendige Technik noch nicht vorhalten, gibt es nun eine erneute Übergangsregelung. Sie dürfen weiterhin – bis zum 31. Dezember 2021 – das alte Verfahren anwenden. Wichtig ist, dass sich Patienten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erkundigen, ob der Versand der AU-Bescheinigung in ihrer Praxis bereits digital an die Krankenkasse erfolgt, oder ob sie selbst die Durchschrift des „Gelben Scheins" an ihre Kasse senden müssen.
Darf man verreisen, obwohl man Krankengeld bekommt?
Corona: Die Inzidenzwerte sinken, Verreisen ist aktuell für viele Orte wieder möglich. Doch wie ist es, wenn man vorher plötzlich krank wird? Auch wenn Sie erkrankt sind und Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, dürfen Sie verreisen. Aber Sie sollten dabei einige Regeln beachten. Die Vorgaben unterscheiden sich je nachdem, ob Sie im Inland unterwegs sind oder ins Ausland reisen. Wenn Sie als Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, können Sie innerhalb Deutschlands verreisen und müssen nicht befürchten, dass die Kasse die Leistung streicht. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Krankenkasse über die Reise zu informieren. Dennoch müssen Sie Ihre Reise so organisieren, dass Sie zum Beispiel zu den Terminen gehen können, die Ihre Krankenkasse für Sie anberaumt hat. Wichtig ist auch, dass sich Ihre Reise nicht nachteilig auf Ihre Genesung auswirken darf. Untersuchungen und Ihre Behandlung müssen also weitergehen, wenn diese nötig sind, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Bei Auslandsreisen haben Sie nur dann weiter Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankenkasse Ihrer Reise zustimmt. Die Genehmigung der Krankenkasse sollten Sie auf jeden Fall einholen, andernfalls haben Sie mindestens für die Zeit des Aufenthaltes im Ausland keinen Anspruch auf Krankengeld.
Eine Reise im EU-Ausland darf die Krankenkasse aber nicht einfach verbieten. Sie muss der Reise in der Regel zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Anders sehen die Regeln bei Reisen außerhalb der EU aus. Die Krankenkasse kann Ihrer Auslandsreise zustimmen, sie muss es aber nicht. Bei der Entscheidung handelt sich um eine Ermessensentscheidung, das heißt: Es ist eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Bitte vormerken: Nächster Kaffeenachmittag am 6 Oktober 15 Uhr, im Kaffee Schubert .

Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11 Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209
Oft ist die Zukunft schon da, ehe wir ihr gewachsen sind. “ John Steinbeck

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