Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW36/2021

VdK Ortsverband Bad Herrenalb- Dobel- Loffenau

Renten wegen Erwerbsminderung!
Was bedeutet Erwerbsminderung?
Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird unterschieden in:
Teilweise Erwerbsminderung: Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Volle Erwerbsminderung: Voll erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen außerdem noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sind auch diese erfüllt, haben Versicherte einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Besonderheit für behinderte Menschen:
* Menschen, die in besonderen Behinderteneinrichtungen versicherungspflichtig
beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung
* nicht auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können
Menschen, die bereits vor Ihrer Behinderung
* nicht auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können
* Menschen, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll
erwerbsgemindert waren,
für die Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt,
erhalten Rente wegen voller Erwerbsminderung vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten und Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren, sowie ununterbrochen voll erwerbsgemindert waren.
Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert sind, gilt: Haben Sie einen Nebenjob und erzielen daraus ein Einkommen von über 6.300 Euro im Kalenderjahr, wird die Rente nicht mehr in voller Höhe gezahlt. Üben Sie einen Nebenjob aus und erhalten die Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil Ihnen beim zulässigen Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich der Arbeitsmarkt bisher verschlossen war? Dann wird zusätzlich geprüft, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben. Weitere Informationen unter https://www.einfach-teilhaben.de Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11 Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209
„Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können. “ Abraham Lincoln

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