Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW29/2021

Halten auf dem Behindertenparkplatz:

Was das Verkehrsrecht bestimmt!

Parken ist ohne Berechtigung untersagt,

beim Halten kann das anders sein.

Parkplätze und Flächen zum Halten sind besonders in den Städten rare Güter. Selbst für den kurzen Sprung des Beifahrers in die Apotheke oder zum Arzt fehlen oft die Räume. Da sind speziell reservierte Parkplätze oftmals eine Lösung. Doch ist beispielsweise das Halten auf einem Behindertenparkplatz überhaupt erlaubt , oder müssen Fahrer mit Sanktionen rechnen?
Wann handelt es sich eigentlich um Halten , was auf Behindertenparkplätzen diesbezüglich zu beachten ist und welche Konsequenzen bei einer Missachtung der gesetzlichen Regelungen drohen können.
Ist das Halten auf einem Behindertenparkplatz erlaubt?
Ein explizites Verbot sieht die StVO dazu nicht vor. Das Halten kann jedoch durch die zuständige Kommune untersagt sein. Meist dient das auch dazu, das Mobil-Sein mit Behinderung zu erleichtern.
Was ist unter dem Halten auf einem Behindertenparkplatz zu verstehen?
Stellen Fahrer das Fahrzeug ab, dürfen sie nur maximal drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz stehen und das Auto nicht verlassen. Wird der Platz zum Parken durch eine berechtigte Person benötigt, ist er sofort zu verlassen.
Drohen Bußgelder, wenn auf einem Behindertenparkplatz länger gehalten wird?
Ja, hier fällt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro an. Auch ein Abschleppen kann drohen, wenn Fahrer länger als drei Minuten halten oder das Fahrzeug verlassen.
Ein Behindertenparkplatz wird in der Regel durch die
Verkehrszeichen 314 und 315 ausgewiesen. Ist das der Fall, müssen die Voraussetzungen für ein berechtigtes Parken vorliegen.
Der blaue Behindertenparkausweis ist das einzige Dokument, welches das Parken dort erlaubt.

Behinderung

Behinderten-Parkplatz© VdK Calw

Bitte lassen Sie den ausgeschilderten Parkplatz nur den Berechtigten.

Danke


Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11 Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209
Du darfst den Glauben an die Menschheit nicht verlieren. Die Menschheit ist ein Ozean, und selbst wenn ein paar Tropfen im Ozean schwimmen, bleibt der Ozean selbst doch rein.“ Mahatma Gandhi

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