Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW23/2021

Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation findet hauptsächlich im Krankenhaus sowie in Rehabilitationseinrichtungen statt. Das Krankenhaus führt in erster Linie die Akutbehandlung durch. Dazu gehören auch die Leistungen zur Frührehabilitation, die frühestmöglich einsetzen sollen.
Wenn zur Rehabilitation spezielle Maßnahmen erforderlich sind, kommen Rehabilitationseinrichtungen und Schwerpunktkliniken in Betracht. Sie ergänzen die übliche medizinische Therapie durch Übungen, die verbliebene Funktionen trainieren oder kompensatorische Verhaltensweisen fördern. Rehabilitationseinrichtungen widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Sie sind dafür sachlich und personell besonders ausgerüstet. Können Vorsorge und nicht abwenden oder tritt diese durch ein plötzliches Ereignis ein, stehen zur Rehabilitation in der Regel zunächst medizinische Leistungen im Vordergrund.
Darüber hinaus gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation. Dort erhalten Sie bereits am Krankenbett erste Maßnahmen zur am Arbeitsleben.
Auf den ersten Blick wirken die unterschiedlichen Zuständigkeiten der einzelnen Träger etwas verwirrend. Doch so kompliziert ist es nicht. Denn alle Träger sind zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Ihnen sollen keine Nachteile entstehen.
Zuständigkeit klären
Es ist nicht immer ganz einfach, den zuständigen Reha-Träger für die gewünschte Leistung zu finden. Deswegen können Sie den Antrag auf eine Leistung bei jedem Träger stellen. Dieser Träger entscheidet dann innerhalb von 14 Tagen, ob er selbst für die beantragte Leistung zuständig ist. Übernimmt ein anderer Träger diese Entscheidung, leitet er Ihren Antrag automatisch weiter. Der endgültig zuständige Träger klärt dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilhabeleistung erfüllen und erbringt die erforderliche Leistung. Einen neuen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.
Auswahl der Leistungen
Der zuständige stimmt mit Ihnen die erforderlichen ab. Wenn sich die Rehabilitation aus mehreren Leistungen verschiedener Reha-Träger zusammensetzt, beteiligt er die entsprechenden Träger. Mit Ihnen gemeinsam stellt er die schriftlich zusammen und passt sie entsprechend Ihrer Entwicklung an.
Mütter und Väter mit Behinderungen haben häufig besondere Bedürfnisse, da sie ihren Erziehungsaufgaben nachkommen müssen. Auch darauf achtet der zuständige Träger. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, an wohnortnahen Teilzeitangeboten teilzunehmen, die Kinder zum Rehabilitationsport mitzunehmen oder eine Haushaltshilfe zu erhalten. Sollte es zu Ablehnungen kommen oder Schwierigkeiten geben bei der Beantragung einer Rehabilitation so wenden Sie sich an eine Sozialberatung des VdK’s.

Mitglieder haben den Vorteil bei Rechtsstreitigkeiten von unseren Rechtsanwälten vertreten zu werden.

Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11 Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 „Das große Ziel des Lebens ist nicht Wissen, sondern Handlung.“ Francis Bacon

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