Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW22/2021

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Auch Urlaub und Reisen ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Erfahren Sie hier mehr über die barrierefreie Anreise und Unterbringung, Freizeitangebote vor Ort und darüber, wie Sie den Alltag am Urlaubsort gestalten können.

Selbstbestimmtes Reisen:

Sollte zu einem Markenzeichen des Tourismus in Deutschland werden. Damit Menschen mit Behinderungen Freizeit- und Reiseangebote optimal nutzen können, muss die Servicekette der unterschiedlichen Anbieter aufeinander abgestimmt sein. Alle Menschen sollen möglichst selbständig reisen können. Deshalb müssen Verkehrsträger und Gastgewerbe nicht nur ihre Infrastruktur verbessern, sondern auch ihre Angebote besser vermarkten und ihre Mitarbeitenden besser qualifizieren. Barrierefreie Angebote sollten sich außerdem nicht nur auf Menschen im Rollstuhl konzentrieren. Auch die Bedürfnisse von sehbehinderten, blinden, hör- und sprachbehinderten sowie die Belange geistig und seelisch behinderter Menschen müssen berücksichtigt werden.
Viele Dienstleistungsanbieter der Reise- und Tourismusbranche haben den Handlungsbedarf bereits erkannt. In den vergangenen Jahren wurden beachtliche Fortschritte erzielt.

Ratgeber, Hotelführer und weitere Hinweise

Der seit mehreren Jahren erscheinende Reiseratgeber HandicappedReisen Deutschland beinhaltet mehr als 1.000 geprüfte Beherbergungsbetriebe in ganz Deutschland. Die Herbergen sind überwiegend rollstuhlgerecht.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bietet ein Reiseprogramm, das Sie bestellen oder herunterladen können. Eine weitere aktuelle Broschüre zu Ferienstätten, Ferieneinrichtungen und Hotels ist beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.erhältlich.
Als erste bundes- und branchenweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheitüberhaupt - und nach wie vor einzige - hat sich der DEHOGA Bundesverband gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben geeinigt. Die Zielvereinbarung über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie wurde am 12. März 2005 unterzeichnet.
Die Zielvereinbarung sieht das Verfahren der Selbstüberprüfung vor. Zur Absicherung haben Wirtschafts- und Behindertenverbände ein Beschwerdemanagement geregelt. Hoteliers und Gastronomen, die im Deutschen Hotelführer und den Internetplattformen www.hotelguide.de und www.hotellerie.de ihr barrierefreies Angebot darstellen möchten, müssen die vereinbarten Standards erfüllen. Die Standards berücksichtigen in fünf verschiedenen Kategorien (A-E) die verschiedenen Behinderungsarten. Im Jahr 2010 haben Unternehmer und Behindertenverbände diese Zielvereinbarung um eine neue Informationskategorie „A-i“ ergänzt. Die Kategorie "A-i" gilt für Hotels und Restaurants, die auf bestimmte Bedürfnisse von gehbehinderten Gästen eingestellt sind, ohne die strengen Kriterien der Zielvereinbarung komplett zu erfüllen. Ferner haben die neuen Kriterien für die Barrierefreiheit seit Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung gefunden.
Auf der Internetseite des DEHOGA Bundesverbandes sind die Checklisten, mit denen die Einhaltung der Standards in den Betrieben überprüft werden können.
Die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr vermittelt zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen, wenn es Probleme im Zusammenhang mit einer Fernverkehrsreise gibt.

Finanzielle Förderungen

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit werden öffentliche Gelder eingesetzt. Der Bau und die Einrichtung von gemeinnützigen Familienferienstätten werden mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Städte und Gemeinden können zinsgünstige Investitionskredite der KfWKommunalbank nutzen (Programm „Investitionskredit Kommunen – flexibel“) 50 Prozent des Kreditbedarfs können über die KfW finanziert werden. Der verbleibende Kreditbedarf wird über andere Banken finanziert.

Der weit gespannte Leistungsrahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ermöglicht es im Einzelfall, die mit Freizeitaktivitäten und Urlaub verbundenen behinderungsspezifischen Kosten zu übernehmen.

Hier finden Sie Tipps für die Reisevorbereitung
• Checkliste: Urlaub mit Behinderung - so kann die Reise entspannt beginnen
• Reisen mit Handicap und Reiserücktrittsversicherung
• Auslandskrankenversicherung für Reisende mit Behinderung

Hier informieren deutsche Regionen zur Barrierefreiheit

• Barrierefrei reisen in Sachsen
• Pfalz barrierefrei
• Baden-Württemberg barrierefrei
• Ammersee - Lech barrierefrei
• Algäu - Tirol barrierefrei
• Schwarzwald barrierefrei erleben
• www.muenchen-tourismus-barrierefrei.de

Hilfreiche Links

• Zielvereinbarung
• 2. Auflage des Handbuchs "Barrierefreier ÖPNV in Deutschland"
• Datenbank Touristische Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland (databus)
• Internetportal Reisen für alle
• Handicaptravel - Reisen auch mit Handicap
• Barrierefreie Reiseziele in Deutschland
• Portalservice des ADAC - Mobil mit Behinderung
• mobilista.eu
• MyHandicap - Informationen zum Barrierefreien Reisen
• Deutscher Hotelführer online
• Hotelführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/MobilitaetReisen/BarrierefreiesReisen/barrierefreiesreisen_node.html

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