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Wochenblatt KW19/2021
Krankenkasse zahlt ärztliche Zweitmeinung !
Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich ihren Arzt frei wählen und bei Behandlungen einen zweiten Arzt zu Rate ziehen. Vor bestimmten planbaren Operationen (OP) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die ärztliche Zweitmeinung bei Ärzten, die dafür eine besondere Genehmigung haben, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart und verweist auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA hat in einer Richtlinie festgelegt, für welche OPs dies zurzeit gilt: Gebärmutterentfernung, Mandeloperation und Schulterarthroskopie, künftig noch Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom sowie Kniegelenkersatz-OPs. Steht eine Operation an, bei der ein gesetzlicher Anspruch auf die Zweitmeinung besteht, muss der Arzt den Patienten mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff darüber aufklären, dass er sich bei speziell qualifizierten Ärzten zur Notwendigkeit des Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen kann. Unter www.116117.de/zweitmeinung kann man sich nach Ärztinnen und Ärzten mit der Genehmigung für die Zweitmeinung umsehen.
Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11 Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalbKontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209 „Ich schäme mich nicht, zuzugeben, dass ich nicht weiß, was ich nicht weiß..“ Cicero