Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW21/2021

Anspruch auf Pauschale für Pflegehilfsmittel!
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese wurde bis Jahresende von 40 auf 60 Euro angehoben. Damit soll während der Corona-Pandemie die häusliche Pflege gestärkt werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese wurde bis Jahresende von 40 auf 60 Euro angehoben. Damit soll während der Corona-Pandemie die häusliche Pflege gestärkt werden. Unter Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versteht man Produkte, die für die Versorgung einer oder eines Pflegebedürftigen einmal verwendet und hinterher weggeworfen werden. Auch Mund-Nasen-Schutz fällt darunter, denn viele Pflegepersonen tragen bei Verrichtungen wie der Körperpflege eine Atemschutzmaske, um die Pflegebedürftigen und sich selbst zu schützen. Leider wissen viele Betroffene nicht, dass ihnen dafür ein monatlicher Betrag zusteht. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird dann gewährt, wenn die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Anspruch besteht laut Sozialgesetzbuch XI bereits ab Pflegegrad 1. Pflegebedürftige erhalten bis Jahresende monatlich 60 Euro. Das ist dem Einsatz des Sozialverbands VdK zu verdanken, der eine Erhöhung gefordert hatte, um während der Pandemie dem erhöhten Verbrauch dieser Produkte Rechnung zu tragen. Die beziehungsweise der Betroffene stellt zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse. Bei der Antragstellung und Genehmigung gibt es große Unterschiede zwischen den Kassen. Daher ist es ratsam, sich direkt bei seiner Pflegeversicherung zu informieren. Der Antrag kann unter anderem telefonisch, online oder schriftlich gestellt werden. Leider erkennt nicht jede Pflegekasse FFP2-Masken für Pflegepersonen als Hilfsmittel zum Verbrauch an. Grund dafür ist, dass diese Masken nicht in den Hilfsmittelkatalogen der Pflegeversicherungen aufgeführt sind. Die Kosten für die gängigen Einweg-Gesichtsmasken hingegen werden übernommen.
Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11 Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209
Was man nicht aufgibt, hat man nie verloren.“ Friedrich von Schiller

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