Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW16/2021

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie viele Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend hierfür sind die Eintragungen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis. Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Ausweis erhalten können.
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.
Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen. Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, befreien Sie Ihren Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht, denn ohne Ihre Zustimmung gibt er keine Daten weiter. Oftmals liegen den Antragsformularen Erklärungen bei, mit der Sie zustimmen, dass das Amt Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu Entscheiden.

Sammeln Sie wichtige Dokumente! Um den Grad der einschätzen zu können, benötigt das Versorgungsamt einige Dokumente von Ihnen. Denn in der Regel werden Sie nicht vor Ort untersucht – ob das Amt Ihrem Antrag zustimmt, hängt also von Ihren eingereichten Nachweisen ab. In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein. Folgende Unterlagen erleichtern dem Versorgungsamt die Prüfung Ihres Antrags. Es handelt sich um eine möglichst vollständige Liste – nicht alle Dokumente sind für Sie im Zweifelsfall relevant:
Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co. X Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen X Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z. B.Entlassungsberichte) X EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise X Bereits bestehende amtliche Gutachten (z. B. von der Kranken-Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.) X Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten oder einer Kriegs-/Wehrdienst- X Zivildienstbeschädigung / , von Versorgungsämtern, der Unfallkasse …) X Infos über bereits gestellte Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern (z. B. Name der zuständigen Behörde, das Geschäftszeichen des Antrags, etc.)/ Name und Anschrift von Sonder-/Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen .
Sie lassen sich vertreten? Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können auch andere für Sie stellen. Für Jugendliche unter 15 Jahren unterschreiben beide Erziehungsberechtigten den Antrag. Ein offizieller Betreuer oder ein bevollmächtigter darf den Antrag für sie einreichen. Bei Problemen wenden Sie sich auch an unsere Sozialberater . Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

VdK Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11

Sozialberatung in Bad Herrenalb Telefonnummer 07084 5929648 . ( Herr Käfer ) Auf Grund der Corona-Einschränkungen finden die Beratungstermine für Bad Herrenalb, nur telefonisch statt. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und geben Ihren Namen, Ihr Anliegen und die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, an. Herr Käfer wird Sie dann baldmöglichst zurückrufen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: EMAIL ov-bad-herrenalb@vdk.de
Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209
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„Alles ergibt einen Sinn, man muss nur dahinterkommen, welchen?“ Piers Anthony

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