Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW07/2021

Barrieren im Haus?
KfW –Zuschuss wieder verfügbar!

Der Zuschuss für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Haus (455-B) kann wieder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In 2021 stehen dafür 130 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel eine befahrbare Rampe beim Hauseingang, zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro. Und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ kann es 12,5 Prozent geben, maximal 6250 Euro. Der Antrag ist im KfW-Zuschussportal im Internet zu stellen: www.kfw.de/info-zuschussportal
Für pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1) kann die Pflegekasse bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Maßnahmen zahlen, die die Pflege zuhause erleichtern oder dem Pflegebedürftigen wieder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies kann zum Beispiel der Einbau einer barrierefreien Dusche sein. Wichtig: Stets ist der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme zu stellen.

Stiftung Anerkennung und Hilfe: Anträge noch bis 30. Juni 2021 möglich

Seit 2017 können Menschen, die früher in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie körperliche oder psychische Gewalt erlebten, bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Die Antragsfrist wurde jetzt nochmals verlängert – bis zum 30. Juni 2021. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist bundesweit vertreten. Informationen und Adressen der Anlauf- und Beratungsstellen gibt es unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de, ein allgemeines Infotelefon unter (0800) 221 221 8. Für Betroffene entscheidend ist der aktuelle Wohnsitz. Konkret geht es um Menschen, die als Kinder/Jugendliche in Behindertenheimen der Bundesrepublik zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 oder in der DDR zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 Leid erfahren haben. Im Südwesten befindet sich die Stiftungsberatungsstelle beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg,

Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-76, stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de.
VdK Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11
VdK Sozialberatung in Bad Herrenalb Rathaus kleiner Sitzungssaal vorgesehen für den 01. März, ??. April, 03. Mai, Wegen eines Anbieterwechsels steht die bekannte Telefonnummer für die Sozialberatung nicht mehr zur Verfügung, bitte vorübergehend folgende Telefonnummer wählen 07084 5929648 . ( Herr Käfer )
Weitere Informationen erhalten Sie vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Kontakt: ov-bad-herrenalb@vdk.de
Oder Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-4209
„Was immer du tust, mag dir selbst unbedeutend vorkommen, aber es ist von größter Wichtigkeit, dass du es tust“. Mahatma Gandi

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