Springen Sie direkt:
Psychische und seelische Behinderung
In den Medien wird das Thema Behinderung meist plakativ und gut sichtbar dargestellt – etwa, wenn jemand im Rollstuhl sitzt oder einen Blindenlangstock verwendet. Körperliche, nach außen hin klar erkennbare Einschränkungen halten oft her als Symbol für das Thema „Behinderung“. Aber wie sieht es eigentlich mit seelischen oder psychischen Behinderungen aus?
Meist nicht sichtbar für Außenstehende: psychische und seelische Behinderungen.
Ein gängiges Vorurteil: Jemand hat eine schwerwiegende Behinderung und das Umfeld sagt wenig verständnisvoll „Das sieht man dir aber gar nicht an!“. Sehr viele Einschränkungen und Erkrankungen sind auf den ersten Blick nicht erkennbar, beispielsweise Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Tumorerkrankungen wie Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinsuffizienz. Auch psychische und seelische Erkrankungen sind für Außenstehende meist „unsichtbar“.
Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit psychischen und seelischen Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, den Grad der Behinderung (GdB)feststellen zu lassen und entsprechende Nachteilsausgleiche zu erhalten.
Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch
Sie sind nicht sichtbar, aber weit verbreitet: Psychische und seelische Erkrankungen nehmen in Deutschland zu. So steigt beispielweise über die Jahre die Anzahl der Menschen, die sich wegen einer Depression stationär behandeln lassen. Ebenso steigen laut Statistik die Krankheitskosten durch psychische Erkrankungen immer weiter: In 2015 verursachten psychische und Verhaltensstörungen 44,4 Milliarden Euro Kosten pro Jahr – damit nehmen sie einen traurigen zweiten Platz nach den Herz- und Kreislauferkrankungen ein. Alarmierend: Etwa 75.000 Menschen müssen jährlich wegen einer psychischen Erkrankung vorzeitig in Rente gehen. Im Jahr 2016 waren psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente.
Seelische und psychische Erkrankung als Ursache von Behinderung
Laut Gesetz können neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auch psychische und seelische Einschränkungen eine Behinderung darstellen. Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) heißt es dazu:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. (...)“ weitere Informationen zu diesem Thema unter https://www.vdk.de/permalink/74726
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID214470":
Liste der Bildrechte schließen
Die Schriftgröße unseres Angebots können Sie über die Tastenkombination [Strg] + [+] vergrößern beziehungsweise mit [Strg] + [-] verkleinern.
Alternativ können Sie die Schriftgröße auch in Ihren Browser-Einstellungen verändern: Im Internet Explorer gehen Sie bitte im Menü "Ansicht" auf den Unterpunkt "Zoom"; im Mozilla Firefox ebenfalls über das Menü "Ansicht", Unterpunkt "Zoom", "vergrößern" beziehungsweise "verkleinern". Mit Google Chrome wählen Sie das Chrome-Menü aus der Symbolleiste des Browsers und dann "+" oder "-".
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.