Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 20/17

Zuschuss zur Barrierefreiheit:
Fördermöglichkeiten bei Pflege und Behinderung

Der barrierefreie Umbau des eigenen Zuhauses kann teuer werden. Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gibt es ¬finanzielle Fördermöglichkeiten. Mobile Rampen für die Wohnung sind Hilfsmittel und können über die Krankenkasse beantragt werden. Feste Rampen hingegen sowie Treppenlifte gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss beantragen. Für "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds" zahlt die Kasse bis zu 4000 Euro. Das Geld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen gewährt. Wichtig ist, dass die Umbaumaßnahme dazu beiträgt, dessen Selbstständigkeit zu erhalten, Beschwerden zu lindern oder die Pflege zu erleichtern. Der Zuschuss muss vor Beginn des Umbaus mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kasse gewährt auch mehrere Maßnahmen, bis das Budget von 4000 Euro ausgeschöpft ist. Danach kann erst wieder ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden, wenn sich die Pflegesituation ändert. Wer berufstätig ist, wendet sich an die Rentenversicherung oder andere Rehabilitationsträger. Sie gewähren einen Zuschuss oder ein zinsfreies Darlehen. Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit können die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflicht- beziehungsweise Unfallversicherung zur Leistung verpflichtet sein. Die KfW-Bank unterstützt barrierefreie Umbauten mit Krediten und Investitionszuschüssen. Einige Bundesländer und Kommunen bieten ebenfalls finanzielle Förderprogramme. Grundsätzlich sollte im Vorfeld geklärt werden, ob und wie sich die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten kombinieren lassen. Im Notfall hilft das Sozialamt!
Wird die Finanzierung von keinem anderen Sozialversicherungsträger übernommen und die eigenen Mittel reichen zur Finanzierung nicht aus, kann das Sozialamt einspringen. Die Leistungen der Eingliederungs- und Altenhilfe sind abhängig von Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Vo¬raussetzung für die Gewährung der Leistung ist eine bestehende oder drohende Behinderung und die finanzielle Hilfsbedürftigkeit. Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder gerne, wenn es um den barrierefreien Umbau des Zuhauses geht. Einige Landes- und Kreisgeschäftsstellen bieten Wohnraumberatung an. Wer Fragen hat oder Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich an die VdK-Servicestelle Calw -Tel.: 07051-168 74 11 oder an den Pflegestützpunkt Calw -Tel.: 07051-160 329 wenden.

"Die kürzesten Wörter, nämlich "ja" und "nein", erfordern das meiste Nachdenken." Pythagoras

Beratung und Hilfe gibt es in allen VdK-Geschäftsstellen. Brauchen Hilfe in sozialrechtlichen Themen, kommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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