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Wochenbericht KW14/17
Digitales Leben nach dem Tod!
Ohne Passwörter haben es Erben schwer!
Wenn ein Mensch stirbt, hat er nicht nur im realen, sondern auch im virtuellen Leben Spuren hinterlassen. Bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses sind den Erben meist die Hände gebunden , wenn der Verstorbene keine Passwörter hinterlegt hat. Deshalb ist es wichtig, zu Lebzeiten eindeutige Regelungen zu treffen. Denn was viele im ersten Moment vergessen: Auch der digitale Nachlass muss geregelt werden. Und dieser ist für die Erben häufig die größte Herausforderung.
Zuerst stellt sich für sie die Frage, wo der Verstorbene im Internet aktiv war. Betroffen sind unter anderem Onlinebanking, E-Mail-Accounts sowie Konten bei Online-Versandhäusern. Viele Angehörige scheitern schon an dieser ersten Hürde. Und wenn die Erben wissen, auf welchen Internetseiten der Verstorbene aktiv war, stehen sie vor der nächsten Herausforderung: Wie bekomme ich Zugang zu den Konten und Profilen? Hat der Verstorbene keine Passwörter hinterlassen, müssen Angehörige auf die Kulanz der Online-Firmen hoffen. In den meisten Fällen müssen sie nachweisen, dass der Nutzer verstorben ist. Doch selbst nach Vorlage der Sterbeurkunde und eines Erbnachweises stellen sich manche Anbieter quer.
Welche Regelungen sollten also zu Lebzeiten bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen werden?
Jeder Internetnutzer sollte seine Zugangsdaten so hinterlassen, dass sie der Erbe beziehungsweise eine Vertrauensperson findet .
So könnten z. B. alle Passwörter auf einer Liste oder auf einem verschlüsselten USB-Stick abgespeichert und regelmäßig aktualisiert werden.
"Du kannst nicht wählen, wie du stirbst oder wann. Aber du kannst bestimmen, wie du lebst. Jetzt! " Joan Baez
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