Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 13 /17

Verordnung von Krankenfahrten nach Pflegereform!

Bis Ende 2016 konnten Kassenärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn Patienten einen Bescheid mit Pflegestufe zwei oder drei vorlegten.Seit 2017 muss der Pflegebescheid den Pflegegrad drei, vier oder fünf ausweisen . Eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung wird bei Patienten mit Pflegegrad vier und fünf als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad drei muss der Arzt sie nochmals feststellen. Das gilt aber nur für neue Fälle . Für Patienten, die bis Ende 2016 Pflegestufe zwei und seit Januar 2017 Pflegegrad drei haben, braucht der Arzt das nicht tun. Auf dem Formular "Verordnung einer Krankenfahrt" wird seit 2017, und zunächst weiterhin, auf "Pflegestufen" Bezug genommen. Bis zur Formularanpassung kreuzen Ärzte weiterhin "Merkzeichen "aG", "BI", "H" oder Pflegestufe 2 beziehungsweise 3 vorgelegt" an.

"Wer sagt, das Zufriedenheit eine tolle Sache ist, sollte wissen, dass jene, die zufrieden sind, aufhören, kreativ zu sein."Schimon Peres

Beratung und Hilfe gibt es in allen VdK-Geschäftsstellen.Brauchen Hilfe in sozialrechtlichen Themen, kommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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