Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 05/17

Bei unserem nächsten Kaffeetreff am 8 Februar 2017 im Cafe Schubert 15 Uhr wollen wir gemeinsam das neue Jahr nachträglich begrüßen.

Bei einer Reihe von medizinischen Leistungen müssen sich Erwerbstätige und Rentner an den Kosten beteiligen. Nicht betroffen von Zuzahlungen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, mit Ausnahme von Fahrtkosten. Schwangere sind für bestimmte Leistungen befreit.

Zuzahlungen belasten vor allem chronisch Kranke und Menschen mit niedrigem Einkommen. Damit diese nicht ins Unermessliche steigen, gibt es Höchstgrenzen. Für jedes auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel muss ein Patient bekanntlich zehn Prozent des Preises zuzahlen, und zwar mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro.
Die jährliche Höchstgrenze für alle Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Davon abgezogen werden noch die Freibeträge für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner. Für Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen liegt die Belastungsgrenze beieinem Prozent.

Quittungen sammeln!
Um die Kosten bei der Kasse nachzuweisen, muss man die Zuzahlungsquittungen ab Jahresbeginn gut aufbewahren. Bei Krankenhauszuzahlungen muss zusätzlich ein Kontoauszug beigefügt werden. Zudem müssen die Einnahmen in Kopie belegt werden. Dazu zählen beispielsweise Gehaltsbescheinigungen inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, der aktuelle Rentenbescheid sowie Bescheide über Grundsicherungsleistungen und Arbeitslosengeld II.
Wird die Belastungsgrenze vor Ablauf des Jahres erreicht, kann man sich für die restlichen Monate auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Hat man einen guten Überblick über die jährlich anfallenden hohen Zuzahlungen bei gleichbleibenden Einkommensverhältnissen, ist auch eine vorzeitige Befreiung für das jeweilige Folgejahr möglich. Dann entfällt das lästige Sammeln der Quittungen. Dazu muss man aber die anfallenden Zuzahlungen bis zur persönlichen Höchstgrenze vorab bei seiner Krankenkasse einzahlen. Wer also heute schon weiß, dass er die Belastungsgrenze im Jahr 2017 überschreiten wird, kann sich bereits jetzt von Zuzahlungen befreien lassen.

Weitere Infos unter: https://www.vdk.de/deutschland/ dann auf www.vdktv.de gehen

"Probleme sind Gelegenheiten, zu zeigen, was man kann". (Duke Ellington)

Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb. Wichtig Terminvereinbarung unter Tel.: 07084-935073. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalbauf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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