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Der Vorstand wünscht:Allen Mitgliedern und Leserinnen und Lesern, viel Glück und vor allem Gesundheit im kommenden Jahr 2017.
Pflegebedürftige sollten ihren Überleitungsbescheid prüfen!
Die Pflegekassen informieren ihre Versicherten bis Jahresende über die neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge.
Mit der Pflegereform werden 2017 die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, bekommt bis Jahresende einen sogenannten Überleitungsbescheid zugeschickt. In dem Schreiben werden der Pflegegrad und die neuen Leistungsbeträge mitgeteilt. Jörg Ungerer, Leiter der Bundesrechtsabteilung des VdK Deutschland, rät, diesen Bescheid sorgfältig zu prüfen.
In die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden künftig auch geistige und seelische Beeinträchtigungen miteinbezogen. Entscheidend ist dabei die Selbstständigkeit des Betroffenen. Die bisherigen Pflegestufen 0, I, II und III werden durch fünf Pflegegrade abgelöst.
Wer bereits pflegebedürftig ist, bekommt automatisch einen Pflegegrad zugeteilt. Dieser wird anhand der bisherigen Pflegestufe berechnet. Pflegestufe I wird in den Pflegegrad 2 übergeleitet, Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 und Pflegestufe III in den Pflegegrad 4. Ist die Alltagskompetenz eingeschränkt, wird der Betroffene einen Pflegegrad höher eingestuft. Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufe 0 erhalten also Pflegegrad 2.© VdK
Alt: Pflegestufe ---------> Neu: Pflegegrad
Ohne Anerkennung einer Pflegestufe mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Härtefälle Pflegegrad 5
Weiter Info und Erläuterungen unter http://www.vdk.de/permalink/72451
"Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet. "(Thomas Alva Edison)
Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb. Wichtig Terminvereinbarung unter Tel.: 07084-935073. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
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