Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW31/16

Herzliche Einladung zu unserem Abendstammtisch am 23 September 18 Uhr in der Pizzeria in Dobel (ehemaliges Cafe Lauser).

Gäste sind herzlich willkommen.

Zum Thema Behindertenparkplätze!

Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden.

Wer ist berechtigt, sein Fahrzeug dort abzustellen und warum?

Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine kleine, aber sehr wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist. Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig. Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde.

Deshalb gilt für nicht berechtigte Kfz-Fahrer: Bitte die Parkplätze unbedingt freihalten!

Parken auf ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen:

Bitte nur mit dem blauen Parkausweis!

Um den blauen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt -, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis
a) mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
b) oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)
Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:
c) Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

"Nur" Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.

Keinesfalls darf der Parkausweis von nichtbehinderten Verwandten oder Bekannten benutzt werden, außer wenn die behinderte Person als Beifahrer dabei ist. Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht bei falscher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Klage wegen Missbrauch von Ausweispapieren.

"Behindertengerecht ist menschengerecht." (Richard von Weizsäcker)

Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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