Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW29/16

VdK-Kampagne für Barrierefreiheit - 52.000 votieren bereits dafür!

Rund 52.000 Menschen haben unter https://www.vdk.de/www.weg-mit-den-barrieren.de bereits die gleichnamige VdK-Kampagne unterstützt, unzählige weitere die Unterschriftenlisten des Sozialverbands unterzeichnet, um der VdK-Forderung nach Abbau von baulichen und anderen Barrieren Nachdruck zu verleihen. Denn trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Inklusion von mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland sind diese Menschen, darunter gut 7,5 Millionen Schwerbehinderte, tagtäglich mit unzähligen Barrieren konfrontiert, die Alltag, Arbeitsleben und Freizeit beeinträchtigen. Der VdK weist ausdrücklich darauf hin, dass von einer barrierefreien Gesellschaft alle profitieren, beispielsweise auch Eltern mit oder ohne Kinderwagen, Reisende, auch Radfahrer und die immer zahlreicheren älteren Menschen ob mit oder ohne Rollator. Unter https://www.vdk.de/www.vdk-bawue.de findet sich der Bericht über den Stuttgarter VdK-Aktionstag zur Barrierefreiheit, der im Juni mit gut 500 Teilnehmern erfolgte.

Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung!

Kann ein Schwerbehinderter die arbeitsvertraglich vereinbarte, ihm zugewiesene Arbeit wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, führt dies nicht ohne Weiteres zum Wegfall des Beschäftigungsanspruchs.
Der Schwerbehinderte kann dann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben.
Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld keine allzu strengen Anforderungen an die Art der Berufsausbildung gestellt und diese längerfristig eingearbeitet, so kommt es nicht darauf an, ob die Einarbeitung eines schwerbehinderten Mitarbeiters innerhalb von drei Monaten zu bewältigen ist. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitnehmer dem Betrieb inzwischen mehr als 25 Jahre angehört und dem Arbeitgeber daher gesteigerte Bemühungen im Hinblick auf eine Einarbeitung abverlangt werden können.

Hessisches LAG Urteil vom 02.11.2015 - 16 Sa 473/15

"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf,
sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt". Reinhard Turre

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