Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW23/16

Urlaubsgeld auch für Zusatzurlaub!

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 317,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2015 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass dem Kläger die gemäß § 14 Absatz 1 EMTV in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 18.12.2003 festgeschriebene Urlaubsvergütung auch für den gesetzlichen Schwerbehindertenurlaub gemäß § 125 SGB IX zusteht, solange dieser Tarifvertrag auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis anwendbar ist und der Kläger anerkannt schwerbehindert ist.

Arbeitsgericht Köln AZ: 5 Ca 5820/15, Urteil vom 21.01.2016

"Dann müssen Sie zu einem anderen Arzt gehen!"

Stufen, Treppen, kein Aufzug und Kommunikationsprobleme: Sozialverband VdK fordert Beseitigung von Barrieren in Arztpraxen.
Der Gang zum Arzt endet für viele Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder im Rollstuhl sitzen, oftmals vor einer Treppe. Lediglich jede fünfte Hausarzt-Praxis ist ebenerdig zugänglich, bei den Zahnärzten ist es nur etwa jede siebte. Für Menschen in Gebieten mit einer dünnen Facharztdichte ist dieser Tipp deshalb ein schlecht gemeinter Rat. Sie müssen ohnehin schon weite Wege zurücklegen. Die Suche nach einer barrierearmen Praxis dürfte sich also sehr schwierig gestalten.
Orthopäde ohne Aufzug!
Sogar Fachärzte, bei denen eigentlich vorausgesetzt werden müsste, dass ihre Praxen für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich sind, haben, was Barrierefreiheit angeht, deutliche Defizite. Behindertentoiletten oder spezielle Untersuchungsmöbel sind überall die Ausnahme. Desweiteren können sich Blinde und Sehbehinderte schlecht zurechtfinden, und Gehörlose sowie Hörgeschädigte haben Kommunikationsschwierigkeiten. Oft wird die Verständigung selbst zur Barriere. Doch nicht nur in Arztpraxen, sondern auch bei anderen medizinischen Dienstleistern gibt es in punkto Barrierefreiheit noch jede Menge nachzuholen. Der Sozialverband VdK fordert daher, für den barrierefreien Umbau von Bestandspraxen 80 Millionen Euro im Jahr bereitzustellen. Das sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung genauso. Ohne ein Förderprogramm hält sie die hohen Investitionen nicht für machbar.

"Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht".Rosa Luxemburg

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