Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID182214
Sie befinden sich hier:

Wochenblatt KW19/16

"Hochschulhilfen".

Beeinträchtigte Studierende sind häufig auf individuelle personelle und technische Unterstützung bei der Durchführung ihres Studiums angewiesen.
Studierende mit Beeinträchtigungen können für ausbildungsbezogene Mehrbedarfe Eingliederungshilfe als "Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule" beantragen (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, § 13 Abs. 1 Nr. 5 EhVO).

Kosten können beispielsweise übernommen werden für:

Kommunikationsassistenzen wie beispielsweise Gebärdensprach- und Schrift-Dolmetscher für Vorlesungen, Seminare, Prüfungen für Studierende mit Hörbehinderungen, auch in Doppelbesetzung.

Studienassistenzen zur Unterstützung beim Besuch von Lehrveranstaltungen, bei der Bibliotheksnutzung und beim Ausleihen von Büchern sowie bei anderen notwendigen Gängen und der Organisation des Studienalltags (zumeist studentische Helfer und Helferinnen).

Vorlesekräfte zum Auflesen oder Vorlesen von Studienliteratur insbesondere für Studierende mit Sehbehinderungen, sofern der Bedarf nicht durch elektronische Hilfsmittel bereits gedeckt ist oder Hochschulen einen entsprechenden Service anbieten (zumeist studentische Helfer und Helferinnen).

Mitschreibkräfte für Vorlesungen, Übungen und Seminare (zumeist studentische Helfer und Helferinnen).
Fachtutor/innen zur Unterstützung beim Vor- und Nachbereiten des Unterrichts (zumeist examinierte Kräfte).

Hilfsmittel, sofern sie für die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums erforderlich und eindeutig studienbezogen sind und behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen können Lern- und Arbeitsmittel, sofern sie behinderungsbedingt erforderlich sind Übernahme von behinderungsbedingt erhöhten Fahrtkosten für Fahrten zur Hochschule und für andere studienrelevante Fahrten, Voraussetzung: Studierende können den öffentlichen Nahverkehr behinderungsbedingt nicht nutzen und sind deshalb auf Behinderten-Fahrdienste, Taxen oder Mietwagen angewiesen. Werden die notwendigen Fahrten durch Dritte (beispielsweise Eltern, Geschwister, Freunde) mit deren privaten Fahrzeug durchgeführt, so werden die Fahrtkosten gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet. Nur wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, kommt für eine begrenzte Zeit eine Beförderung durch Taxen in Betracht.
Alternative Förderung: Über die "Kraftfahrzeughilfe" kann die Beschaffung und Unterhaltung eines angepassten Kraftfahrzeugs inklusive des Erwerbs des Führerscheins gefördert werden.

Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Für den Vorstand Rudolf Szilinski

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID182214":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.