Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW20/16

Termine :

VdK Kaffeenachmittage: 08.06.2016, 13.07.2016, 10.08.2016, 14.09.2016, 12.10.2016, 09.11.2016

Ausflüge:

Gasometer ausgebucht, Planwagen ausgebucht, Baumwipfelpfad noch freie Plätze, Bundesverfassungsgericht noch freie Plätze.

Erwerbsminderung!

Was passiert, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben können und für eine Altersrente noch zu jung sind? Für diesen Fall kann eine Rente wegen Erwerbsminderung das Einkommen ganz oder teilweise ersetzen, sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird unterschieden in:
Teilweise Erwerbsminderung:

Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Volle Erwerbsminderung:

Voll erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen außerdem noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sind auch diese erfüllt, haben Versicherte einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Dabei gilt der Grundsatz "Reha vor Rente".

Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit ( ist die Fähigkeit von Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihnen nach ihren gesamten Kenntnissen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten im ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen), durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.

Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und - gegebenenfalls mit einer Erwerbsminderungsrente - ein so geringes Einkommen und Vermögen hat, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, hat Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe.

Kein Mensch darf sagen: Solches trifft mich nie(Meander, altgriechischer Philosoph, 300 v.Ch)

Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073. Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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