Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID165782
Sie befinden sich hier:

Wochenblatt24/15

Neues Internetportal "REHADAT-Recht" online

Unter www.rehadat-recht.de ist das neueste Portal des REHADAT-Informationssystems online gegangen. Das Portal informiert über Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe:" Der Begriff Teilhabe hat in Anlehnung an den internationalen Sprachgebrauch seit Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 überwiegend den Begriff Rehabilitation abgelöst. Mit der neuen Bezeichnung ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft " hierzu zählt auch das Arbeitsleben " gemeint. Zu den Teilhabeleistungen gehören zum Beispiel die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufsfördernde Leistungen). Bei jedem Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird geprüft, ob Leistungen zur Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind. Das entspricht dem Prinzip Rehabilitation vor Rente" von Menschen mit Behinderung:"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist"..
Der Nutzer findet Rechtsprechung aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.
Einen guten Überblick über die Inhalte von mehr als 13.700 Urteilen kann sich der Nutzer über die thematische Navigation verschaffen. Entscheidungen zu folgenden übergeordneten Themenbereichen sind zum Beispiel vorhanden: Arbeit, Aus- und Weiterbildung:"Die berufliche Weiterbildung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie soll die berufliche Qualifikation verbessern, indem theoretische sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Entweder wird auf bereits vorhandenes Wissen aufgebaut (Fortbildung), so dass es sogar zu einem beruflichen Aufstieg kommen kann; oder es erfolgt eine völlige berufliche Neuorientierung (Umschulung). Sie ist als Teilhabeleistung für Personen vorgesehen, die wegen ihrer Behinderung nicht mehr ihrem bisherigen Beruf nachgehen können". Kündigung, Schwerbehindertenvertretung, Benachteiligung, Rehabilitation, Leistungen und Hilfsmittel:" Sie werden als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Regelfall von der Krankenversicherung erbracht, wenn sie erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Die Hilfsmittel sollen fehlende Körperteile ersetzen (zum Beispiel durch Prothesen) sowie beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise wiederherstellen (zum Beispiel durch Orthesen) bzw. ergänzen oder wesentlich erleichtern. Kosten für Hilfsmittel können im Einzelfall auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen werden. Die Kostenübernahme erfolgt, wenn das Hilfsmittel wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung , zur Durchführung einer "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" und/oder zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz bzw. am Arbeitsplatz erforderlich ist". Ergänzend steht eine Detailsuche zur Verfügung, mit der man Urteile mit Hilfe von Schlagworten, Aktenzeichen oder Zeitraum suchen kann.
Die meisten Urteile können bei REHADAT im Volltext nachgelesen werden , zusammen mit den verlinkten Rechtsgrundlagen: 25 Gesetze und Verordnungen sind im Volltext in REHADAT-Recht erfasst, z. B. das SGB IX, die UN-BRK und die Kfz-Hilfeverordnung.
Quelle:http://www.einfach-teilhaben.de

Nächster Kaffeenachmittag ist am 10 Juni im Cafe Schubert 15 Uhr.

Fahrt nach Pforzheim zu den Schmuckwelten findet am 19 Juni statt.
Abfahrt ab Bad Herrenalb Bahnhof um 14 Uhr. Treffen 13 Uhr 45.

"Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden". Marlon Brando.

Weitere Information vom und über den Sozialverband VdK?
Kommen Sie doch zu unseren Treffen, Gäste sind immer willkommen.
Oder gehen Sie auf die Internetseite https://www.vdk.de/www.vdk.de.
Hinweis: Sozialberatungen sind nicht an eine Mitgliedschaft gebunden aber
Rechtsberatungen nur für Mitglieder.
Brauchen Sie Hilfe in sozialrechtlichen Themen, so kommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater.
Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790,
75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418,
in Bad Herrenalb Terminvereinbarung unter Tel: 07084-935073.
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb auf dieser Seite können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Für den Vorstand Rudolf Szilinski

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID165782":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.