Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID161948
Sie befinden sich hier:

Wochenblatt 13/15

Na also - es geht doch!

Protest des Sozialverbands VdK zeigt Wirkung!

"Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun eingelenkt hat und die Sozialhilfe-Kürzungen für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern leben, beenden wird. Damit hat sie auch auf Druck des VdK hin endlich die diskriminierende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsrecht aufgehoben. Das ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiges politisches Signal", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Nach Protest des Sozialverbands VdK erhalten erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung, die beispielsweise bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, zukünftig den vollen und nicht wie bisher nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes.
Bereits im Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei Grundsatzurteilen festgestellt, dass erwachsene Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige Anspruch auf ungekürzte Sozialhilfe haben. Damit wurde die seit 2011 gängige Praxis der Leistungskürzung de facto gekippt. Dennoch empfahl das Bundesarbeitsministerium weiterhin den Sozialhilfeträgern, in solchen Fällen nur die Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren, was eine Kürzung auf 80 Prozent der Leistungen bedeutete. In einem Brief hatte der Sozialverband VdK Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefordert, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu folgen und den Betroffenen den ungekürzten Regelsatz zuzusprechen.

"Nun ist diese wichtige VdK-Forderung erfüllt worden. Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig endlich den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung. Das ist eine gute Nachricht für viele Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können", so die VdK-Präsidentin.

Sie wollen wissen was und wer ist der Sozialverband VdK?
Kommen Sie doch zu unseren Treffen, Gäste sind immer willkommen.
Nächster Kaffeenachmittag findet am 8 April um 15 Uhr im Cafe Schubert statt.


Hauptversammlung am 25 April 15 Uhr im Hotel am Kurpark.

" Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?",

Vincent van Gogh

Brauchen Sie Hilfe in sozialrechtlichen Themen, so kommen Sie nach telefonischer
Terminvereinbarung zu unseren erfahrenen Sozialberater.
Unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, helfen bei Papierkram sowie in allen sozialrechtlichen Fragen in den Sprechstunden.

Wichtig: Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich!

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
76332 Bad Herrenalb Rathaus Tel: 07084-935073
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID161948":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.