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Pflegestärkungsgesetz: Das ändert sich zum 1. Januar 2015
Der Bundesrat hat am 11. Juli im ersten Durchgang über den Gesetzentwurf des ersten Pflegestärkungsgesetzes beraten. Der Gesetzesentwurf sieht Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab dem 1. Januar 2015 vor.
Die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gelten ab 1.1.2015. Eine tabellarische Übersicht, was sich bei den Beträgen für Pflegegeld, Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Maßnahmen ändert finden Sie unter folgendem Link
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