Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW36-14

Achtung wichtiger Hinweis:
Der Kaffeenachmittag am 10 September findet nicht im Hotel am Kurpark statt. Unser Ortsverband hat eine Einladung, zu einer Veranstaltung in das Kurhaus in Dobel vom Bürgermeister Krieg, erhalten.
Termin 10 September 14.30 Uhr. Möchten Sie teilnehmen Telefon 07083-3608.

!Thema Sozialhilfe!

Die Leistungen der Sozialhilfe richten sich nach dem besonderen Bedarf des Einzelnen. Sie sollen Bedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und sie gleichzeitig zur Selbsthilfe befähigen. Nichterwerbsfähige Menschen sowie Personen über 65 Jahren können Sozialhilfe erhalten, wenn ein Bedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann und Hilfebedürftigkeit besteht. Diese Unterstützung wird jedoch erst dann gewährt, wenn die Ansprüche auf andere Leistungen durch die Kranken- und Pflegeversicherung, Rente, Beihilfe oder Unterhalt von Familienmitgliedern ausgeschöpft wurden. Sozialhilfe ist anderen Hilfen somit nachrangig.
Bereiche der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe wird im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und wird in verschiedenen Bereichen bewilligt. Sie umfasst:

  1. die Hilfe zum Lebensunterhalt,
  2. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  3. die Hilfen zur Gesundheit,
  4. die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
  5. die Hilfe zur Pflege und weitere Leistungen in bestimmten Lebenssituationen

.
Einige Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können. Dies betrifft Familien, die in besonders herausfordernden Lebenssituationen, wie bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen sozialen Schwierigkeiten, Unterstützung benötigen.
Hilfe zur Selbsthilfe. Für Menschen, für die gegenwärtig eine Erwerbstätigkeit nicht in Betracht kommt, sind Wege zu finden, die ein eigenverantwortliches Leben außerhalb der Sozialhilfe ermöglichen. Unterstützung kann unter anderem dadurch erfolgen, dass Kontakte und Möglichkeiten vermittelt werden, um wieder aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Dazu gehört auch, Hilfebedürftige zu sozialen Diensten zu begleiten oder sie bei der Suche einer angemessenen Tätigkeit zu unterstützen.

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

"Wer viel weiß, stellt die richtigen Fragen". Sabine Christiansen

Unsere erfahrenen Sozialberater helfen auch ihnen bei den Beratungen.

Unsere erfahrenen Sozialberater nehmen sich Zeit für eine Beratung und wurden für ihre Beratungstätigkeit geehrt.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-935073.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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